Geschwindigkeitsbegrenzung: Ende bei auf Straße montierten Bodenwellen

Wird zur Verkehrsberuhigung im Hinblick auf eine unfallträchtige Kreuzung eine Boden­welle (sog. „sleeping policeman“) errichtet, endet eine ihretwegen angeordnete strecken­ bezogene Geschwindigkeitsbegrenzung, deren Länge nicht ausdrücklich vorgegeben wird, dort, wo die Gefahr auch aus Sicht eines Ortsunkundigen vorüber ist. So entschied das Ober­landesgericht Hamm (7 U 104/19).

Das OLG: Die Gefahr endet aus Fahrtrichtung jeweils hinter der Bodenwelle und der gefährli­chen Kreuzung, wenn keine weiteren Bodenwellen mehr angezeigt oder ersichtlich sind. Ab dort darf dann wieder mit der ursprünglich zulässigen Geschwindigkeit gefahren werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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