Filesharing-Abmahnungen: Die neue Statistik ist da (Update)

Es ist soweit: Die neue Statistik (diesmal für das Jahr 2010) des Vereins gegen den Abmahnwahn ist erschienen. Ich bin insofern überrascht, als dass man dort “nur” auf 575.000 Abmahnungen kommt, im Jahr zuvor waren es nach meiner Erinnerung etwa 400.000, ich ging für das Jahr 2010 von der doppelten Menge aus. Andererseits spricht man von einer fast 30%igen Steigerung, was mich angesichts der Zahlen, die ich für 2009 im Kopf habe überrascht. Ich werde die Zahlen im Detail später sichten.

Update: In der Statistik für 2009 habe ich diesen Satz gefunden: “Gingen wir noch 2008 von ca. 250.000 Abgemahnten aus, können wir in 2009 einen Anstieg auf ca. 453.000 Abgemahnte annehmen. “. Damit habe ich bei der aktuellen Darstellung (500.000 Abmahnungen im jahr 2010 entsprechen einer fast 30%igen Steigerung) ein Verständnisproblem.

Als Einstieg empfiehlt sich die Aufbereitung hier bei Netzwelt.de, die Statistik dürfte nicht repräsentativ sein, ist aber grundsätzlich ein guter Überblick um die “Szene” im Blick zu behalten. Die gesamte Statistik findet man übrigens hier.

Zum Thema:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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