Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören. (mehr …)
Kategorie: IT-Recht & Technologierecht
Rechtsanwalt für IT-Recht und Technologierecht: Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner bloggt hier rund um das gesamte IT-Recht und Technologierecht (IT-Vertragsrecht, Softwarerecht, Internetrecht). Wir sind für Unternehmen im IT-Recht tätig!

Urheberrechtsverletzungen und Lizenzkonformität bei GPL
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-06 O 224/06) aus dem Jahr 2006 beleuchtet präzise die rechtlichen Aspekte rund um die GNU General Public License (GPL) und die Einhaltung von Lizenzbedingungen. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Verbreitung von Open-Source-Software auf und klärt die Verantwortlichkeiten von Unternehmen, die GPL-lizenzierte Software in ihren Produkten verwenden. Neben der Bewertung von Urheberrechtsverletzungen lag ein Schwerpunkt auf der Frage, inwiefern Verstöße gegen die GPL rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
(mehr …)BGH zur Wirksamkeit von AGB beim Kauf unter Privatleuten
Der Bundesgerichtshof hat heute über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
AGB-Recht

Zum AGB-Recht finden Sie auf unserer Webseite eine Vielzahl grundlegender Informationen:
- Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen – wann liegen AGB vor?
- Unwirksame AGB – Kontrolle von AGB
- AGB-Recht: Einzelvertrag kann eine allgemeine Geschäftsbedingung sein
- Wirksamkeit von AGB beim Kauf unter Privatleuten
- Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag
- Abgrenzung von Werkvertrag und Kaufvertrag
- Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle
- Beispiele für unwirksame AGB-Klauseln
- Auslegung von AGB
- Einbeziehung von AGB-Klauseln im Geschäftsverkehr
- AGB-Recht: Salvatorische Klausel unwirksam
- Keine geltungserhaltende Reduktion bei AGB
- AGB-Recht auch bei Individualvereinbarung wenn Dritter betroffen ist
Zum Thema AGB bei uns:
Die Beklagte verkaufte im Mai 2007 als Privatperson einen gebrauchten Volvo zum Preis von 4.600 € an den Kläger. Die Beklagte hatte das Fahrzeug selbst zwei Jahre zuvor von einem Gebrauchtwagenhändler erworben. Als Vertragsformular wurde ein Vordruck einer Versicherung verwendet, der als „Kaufvertrag Gebrauchtwagen – nur für den Verkauf zwischen Privatpersonen“ gekennzeichnet ist. Die Parteien hatten zuvor telefonisch darüber gesprochen, wer ein Vertragsformular mitbringen solle, und sich auf das der Beklagten bereits vorliegende Vertragsformular der Versicherung geeinigt.
(mehr …)AGB-Recht (Autokauf): Unwirksamer Haftungsausschluss
Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).
Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB) ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern ebenso im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.
(mehr …)Professionelles IT-Vertragsrecht
Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.
Rechtsnatur der Softwareüberlassung im Rahmen eines ASP-Vertrages
Zur Rechtsnatur der Softwareüberlassung im Rahmen eines ASP-Vertrages konnte der BGH (XII ZR 120/04) eine Klärung herbeiführen.
(mehr …)Arglistige Täuschung der Versicherung
Bei arglistiger Täuschung darf Versicherer erbrachte Leistungen zurückfordern und erhaltene Prämien behalten.
Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß der Versicherer nach
wirksamer Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger
Täuschung nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen
zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluß erhaltenen Prämien
behalten darf.BGH Urteil vom 1.6.2005, IV ZR 46/04
Kaufrecht: Fristsetzung ist Voraussetzung für Rücktritt
Bei Ursachenforschung wegen Mangels muss vor Rücktritt Frist gesetzt werden: Akzeptiert der Käufer nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen an seinem mangelhaften Fahrzeug eine weitere Ursachenforschung durch den Verkäufer, kann er nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer eine Frist gesetzt zu haben. Diese Frist kann auch kurz bemessen sein.
(mehr …)Werkvertrag: Leistungsverweigerungs ohne Werklohnsicherheit
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648 a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 – VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).
BGH Urteil vom 13.1.2005, Az: VII ZR 28/04
(mehr …)Bürogemeinschaft: Worauf Sie bei den Regelungen zu den Mieträumen achten sollten
Bei der Bürogemeinschaft handelt es sich im Grunde um einen Mietvertrag mit Besonderheiten. Dem Bürogemeinschafter werden vom Praxisinhaber Räumlichkeiten zur Nutzung als Praxis zur Verfügung gestellt. Wie bei der Praxisgemeinschaft bleiben die Praxen des Praxisinhabers und auch des Bürogemeinschafters mit allen Konsequenzen selbstständig.
(mehr …)Was ist bei der Schadensermittlung durch den Tatrichter zu beachten?
Der Grundsatz, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Schadensermittlung vorzunehmen, nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf (BGH, Urt. v. 17.2.1998 – VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633), gilt auch im Bereich der Vertragshaftung.
BGH, Urteil vom 26.7.2005, Az: X ZR 134/01
Wie ist vorzugehen, wenn eine Partei für ein Gespräch keinen Zeugen hat?
Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht werden.
Urteil vom 27.9.2005, Az: XI ZR 216/04
Aufforderung zur Vertragserfüllung statt Rücktritt
Verlangt der Gläubiger nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom Schuldner weiterhin die Vertragserfüllung, muss er den Schuldner zur Begründung eines Rücktrittsrechts und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erneut unter Fristsetzung zur Leistung auffordern (OLG Celle, 16 U 232/04).
(mehr …)Werkvertrag: Zum Werklohnanspruch
BGH ändert Rechtsprechung zur Werklohnforderung nach Vertragskündigung : Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig.
(mehr …)AGB-Recht: Kündigungsausschluss im Mietvertrag
Eine Bestimmung in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach die ordentliche Kündigung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsschluß für beide Seiten ausgeschlossen ist, ist nicht nach § 307 BGB (früher: § 9 AGBG) unwirksam (Fortführung des Senatsurteils vom 22. Dezember 2003 – VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448).
BGH Urteil vom 30.6.2004, Az: VIII ZR 379/03
(mehr …)Störerhaftung bei verliehenem eBay-Account
Derjenige, der einem Dritten gestattet unter seinem Namen (und seiner Anschrift) einen Zugang/Account für eine Internet-Verkaufsplattform (hier: einen eBay-Account) zu eröffnen und über dieses Waren zum Verkauf anzubieten, schafft hierdurch die Voraussetzungen dafür, dass der Dritte unter seinem Namen über die betreffende Internet-Plattform Waren zum Verkauf anbieten kann mit der Gefahr einen Wettbewerbsverstoß zu begehen (hier Verstoß gegen Informationspflichten , §§ 312c Abs. 1; 312d BGB; §§ 1 Nr. 10; 14 BGB-InfoV). Durch einen derartigen willentlichen Beitrag wirkt der „Namensgeber“ adäquat kausal an der Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes durch den Dritten mit.
Die Unkenntnis der Wettbewerbswidrigkeit des Handelns des Dritten, ist unerheblich, da die Störerhaftung kein Verschulden voraussetzt. (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.04.2007 – Az. 2 W 71/06)‘, ‚Demjenigen, der einem Dritten gestattet unter seinem Namen einen Account für eine Internet-Verkaufplattform zu eröffnen und unter diesem Account als Verkäufer von Waren aufzutreten, obliegen besondere Prüfungspflichten um Rechtsverstöße (hier: Wettbewerbsverstöße) des – insoweit unter seinem Namen handelnden – Dritten zu unterbinden. Insbesondere ist der „Namensgeber“ verpflichtet, sich kontinuierlich in kurzen Abständen durch persönliche Einsichtnahme in die insoweit unter seinem Namen auf der betreffenden Plattform veröffentlichten Verkaufsangebote davon zu überzeugen, dass diese den geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen (vgl. zur Prüfungspflicht bei Überlassung eines eBay-Account auch: OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1204, 1205). Bloße Rückfragen reichen hierfür nicht aus. Sofern dem „Namensgeber“ eine derartige engmaschige Prüfung nicht möglich ist, ist er verpflichtet, entweder dem Dritten das Handeln unter seinem Namen zu untersagen oder aber unverzüglich die Voraussetzungen für eine Überprüfung von dessen Handeln unter seinem Namen zu schaffen.

