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Kategorie: Datenschutzrecht

Blog zum Datenschutzrecht (DSGVO): Hier finden Sie News zu Datenschutz & Medienrecht von Rechtsanwalt Jens Ferner.

  • „Digitaler Radiergummi“ gestartet?

    Die Presse ist derzeit voll von Meldungen, ein „digitaler Radiergummi“ sei gestartet (Beispielhaft dazu der Welt.de-Artikel). Und während laut heise.de unsere Verbraucherschutzministerin überschwänglich scheint:

    Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte das Konzept gelobt. Es ließe sich als „Höchster Datenschutz made in Germany“ weltweit verkaufen, sagte sie.

    Fällt mir beim Lesen der verschiedenen Artikel und hören von Radiobeiträgen eine ungewohnte Skepsis in den Presseberichten auf. Ein schlechtes Zeichen.
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  • Kameraüberwachung in Gerichten und die Gerichtsöffentlichkeit

    Kameraüberwachung in Gerichten und die Gerichtsöffentlichkeit

    Telemedicus macht auf neue Entwicklungen im Bereich der Videoüberwachung in bzw. an Gerichtsgebäuden aufmerksam: Es gibt neue Urteile in dem Bereich, die aber leider unergiebig sind. Zur Erinnerung: In deutschen Gerichtsgebäuden bzw. „Justizzentren“ wird die Videoüberwachung (aber auch die allgemeine Kontrolle) von Personen sehr aktiv ausgebaut, sicherlich auch vor dem Hintergrund jüngster Übergriffe in deutschen Gerichtssälen.

    Nun gilt in Deutschland das Prinzip der Gerichtsöffentlichkeit, das heißt: Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich (also mit Ausnahmen) jedermann zum Zutritt frei. Eine Verletzung dieses Grundsatzes ist ein Rechtsfehler. Immer häufiger tritt aber das Argument auf, dass manche Kontrolle in Gerichtssälen derart aktiv bis hin zu aggressiv ist, dass interessierte Prozessbeobachter sich davon abgehalten fühlen könnten. Wenn dem so wäre, könnte der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit verletzt sein. Diese Überlegungen und Entwicklungen sind noch relativ neu, bisher gab es vor allem zwei Urteile bzw. ein Urteil und ein Beschluss: einmal vom OVG Berlin-Brandenburg und vom VG Wiesbaden. Dank Telemedicus stehen nun zwei weitere Beschlüsse (AG Meldorf) sowie ein Urteil (LG Itzehoe) zur Verfügung. Im Fazit aber ist man nicht schlauer, es zeigt sich vielmehr, dass die mitunter durchaus grenzwertige Praxis in Zukunft zu einigen Rechtsfragen führen wird.

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