Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Kategorie: IT-Sicherheit

Blog zu IT-Sicherheit & Cybersecurity: Rechtsanwalt Ferner im Cybersecurity Blog; der Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner berät Unternehmen rund um IT-Sicherheit und zum IT-Sicherheitsgesetz.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Sicherheitsthema KI-Browser

    Sicherheitsthema KI-Browser

    KI-basierte Browser sollen die Art und Weise, wie wir mit dem Internet interagieren, grundlegend verändern. Sie versprechen mehr Effizienz, Kontextintelligenz und Komfort für alltägliche Aufgaben, wohl derzeit ohne das wirklich einhalten zu können. Doch ihre Arbeitsweise ist zugleich eine Einladung an Cyberkriminelle, die Schwächen dieser Systeme gezielt auszunutzen. Nutzer sind sich dieser Problematik jedoch oft nicht bewusst. Wer KI-Browser wie ChatGPT, Atlas, Comet oder Dia sowie die neuen KI-Features in Chrome und Edge nutzt, sollte sich nicht nur über Innovationen und einen schnelleren Workflow freuen, sondern sich auch kritisch mit den dramatischen Sicherheitsproblemen auseinandersetzen, die sich aus der Verschmelzung von KI und Browser ergeben.

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  • Kein Versicherungsschutz bei Phishing

    Kein Versicherungsschutz bei Phishing

    Nicht jeder Schaden, der durch digitale Täuschung entsteht, ist automatisch durch eine Hausratversicherung mit Internetschutz abgedeckt, wie das Landgericht Bielefeld in einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 25. September 2025 (22 S 81/25) klargestellt hat. Hier wird ausgearbeitet unter welchen Voraussetzungen Versicherer für solche Schäden haften – und wo die Grenzen des Deckungsschutzes liegen.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Aufsatz „Das aktuelle Recht der Cyberversicherungen in „Kommunikation & Recht“, Heft 6/2025, S.373). Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Ransomware-Angriffe gehören auch in aktuellen Studien zu den größten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Angriffe führen nicht nur zu operativen Stillständen und finanziellen Verlusten, sondern bergen auch erhebliche juristische Risiken – von strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen. Für Führungskräfte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Dieser Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse aus der juristischen Diskussion zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und Risiken.

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  • Hybride Kriegsführung: Abwehr von Drohnen

    Hybride Kriegsführung: Abwehr von Drohnen

    Drohnen über Dänemark und Deutschland: Im September 2025 sorgten Drohnen erneut für Schlagzeilen, als der dänische Flughafen Aalborg den Luftraum für knapp eine Stunde sperren musste und Flüge ausfielen. Die dänische Regierung spricht von hybriden Angriffen, die Angst verbreiten sollen. Auch in Deutschland werden seit dem Ukraine-Krieg vermehrt russische Drohnen gesichtet, die militärische Transportrouten und NATO-Stützpunkte ausspionieren. Beide Länder verstärken ihre Abwehrmaßnahmen – doch wer darf Drohnen eigentlich abschießen, und unter welchen Voraussetzungen?

    Die jüngsten Vorfälle zeigen, wie Drohnen zu Werkzeugen hybrider Kriegsführung werden. Während Dänemark plant, neue Technologien zur Erkennung und Neutralisierung einzuführen, stellt sich die Frage: Wie weit dürfen Abwehrmaßnahmen gehen, und wer ist dafür zuständig?

    Hinweis: In meinem Aufsatz „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation – Juristische und technische Implikationen unklarer Begriffe“, erschienen im AnwZert ITR 3/2025, gehe ich Fragen zu den juristischen Auswirkungen hybrider Kriegsführung auf den Grund.

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  • Cybersecurity in der Software-Lieferkette

    Cybersecurity in der Software-Lieferkette

    Die jüngsten Angriffe auf die JavaScript-Bibliotheksplattform npm zeigen auf dramatische Weise, wie verwundbar moderne Software-Lieferketten sind. Ein selbstvermehrender Wurm namens Shai-Hulud hat Hunderte von Code-Paketen infiziert, Zugangsdaten gestohlen und diese öffentlich zugänglich gemacht. Für Unternehmen und ihre Führungskräfte wirft dies nicht nur technische, sondern auch erhebliche rechtliche und haftungsrelevante Fragen auf. Was ist passiert, welche Risiken bestehen für Unternehmen, und wie können sich Verantwortliche absichern?

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  • Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Transparenzregister nötig

    Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Transparenzregister nötig

    OVG Münster zur Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen nach der DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat den Schutz personenbezogener Daten in Europa auf ein neues Niveau gehoben. Doch wie weit reichen die Pflichten der Verantwortlichen, wenn es um die technische Absicherung von Daten geht? Muss jede Übermittlung personenbezogener Daten zwingend Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen, oder genügen auch andere Sicherheitsmaßnahmen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. Februar 2025 (16 B 288/23).

    Das Gericht entschied, dass eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übermittlung von Daten an das Transparenzregister nicht zwingend erforderlich ist. Stattdessen kommt es auf eine Gesamtbetrachtung der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen an. Die Entscheidung zeigt, wie Gerichte die unbestimmten Rechtsbegriffe der DSGVO konkretisieren – und wo die Grenzen individueller Ansprüche auf maximale Datensicherheit liegen.

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  • Cybersicherheit im Straßenverkehr 2025

    Cybersicherheit im Straßenverkehr 2025

    Vernetzte Fahrzeuge, Over-the-Air-Updates und künstliche Intelligenz in Assistenzsystemen bieten zwar enorme Vorteile, bringen aber laut einem aktuellen Bericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Cybersicherheit im Straßenverkehr auch neue Risiken mit sich. Dabei wird die Komplexität der Bedrohungslage deutlich und es werden die notwendigen Maßnahmen aufgezeigt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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  • Software Bill of Materials (SBOM)

    Software Bill of Materials (SBOM)

    Wer heute Software entwickelt, baut fast nie bei null – Bibliotheken, Frameworks und Container-Images sind Standard. Genau hier setzt die Software Bill of Materials (SBOM) an: Sie ist die technische Stückliste deiner Anwendung. Sie zeigt, welche Komponenten du wirklich ausgeliefert hast – und wird mit den neuen EU‑Vorgaben zunehmend zur rechtlichen Pflicht, nicht nur zur technischen Kür. Eine saubere SBOM entscheidet künftig mit darüber, ob ein Projekt Sicherheitsvorfälle beherrscht und Haftungsrisiken im Griff behält – oder im Zweifel nicht nachweisen kann, was überhaupt im eigenen Produkt steckt.

    Eine SBOM ist ein maschinenlesbares Dokument und entspricht einer elektronischen Stückliste: Es inventarisiert eine Codebasis und enthält somit Informationen über alle verwendeten Komponenten einer Software. Inzwischen gewinnt die SBOM durch den CRA erhebliche juristische Relevanz und gehört zwingend zur Compliance bei Einsatz oder Entwicklung von Software, speziell mit Blick auf die Supply-Chain.

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  • Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Designprinzipien für LLM-basierte Systeme des BSI

    Ein aktuelles BSI-Whitepaper zu Designprinzipien für LLM-basierte Systeme mit „Zero Trust“-Ansatz enthält zentrale Empfehlungen zur sicheren Implementierung von KI-Systemen in Unternehmen und Behörden. Die Vorgaben reichen von der Authentifizierung und dem Input-/Output-Schutz bis hin zum Monitoring und Hintergrundwissen für die Awareness.

    Doch Vorsicht, diese Empfehlungen sind mehr als reine IT-Empfehlungen: Sie berühren unmittelbar haftungsrechtliche Fragen und betreffen die konkrete Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Art. 25 DSGVO („Privacy by Design“ und „Privacy by Default“).

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  • KI im Visier der Cyberkriminalität

    KI im Visier der Cyberkriminalität

    Wie künstliche Intelligenz die Bedrohungslandschaft verändert: Cyberkriminalität war schon immer ein Wettrüsten zwischen Angreifern und Verteidigern. Doch seit künstliche Intelligenz in die Hände von Hackern, Betrügern und staatlichen Akteuren gelangt, hat sich das Spiel grundlegend verändert. Eine aktuelle Studie des KI-Unternehmens Anthropic, bekannt für sein Sprachmodell Claude, wirft ein beunruhigendes Licht auf die neuen Methoden, mit denen Kriminelle KI-Systeme missbrauchen. Die Ergebnisse zeigen: KI ist nicht länger nur ein Werkzeug für Effizienzsteigerung oder Forschung – sie wird zur Waffe. Und sie wird bereits eingesetzt, oft mit erschreckender Präzision.

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  • Innentäter: Unternehmen unterschätzen die Gefahr von innen

    Innentäter: Unternehmen unterschätzen die Gefahr von innen

    Die Bedrohungslandschaft der Cybersicherheit bzw. Cyberkriminalität hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Während externe Angreifer lange Zeit im Fokus der Aufmerksamkeit standen, zeigt eine aktuelle Studie von Exabeam und Sapio Research, dass die größte Gefahr heute von innen kommt. 64 Prozent der befragten Cybersicherheitsexperten sehen in Insider-Risiken – ob durch böswillige Mitarbeiter oder kompromittierte Accounts – eine größere Bedrohung als durch externe Akteure. Noch besorgniserregender: Die meisten Unternehmen sind darauf nicht ausreichend vorbereitet.

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  • BVerfG: Staatliche Cybersecurity und strategische Arbeit des BND

    BVerfG: Staatliche Cybersecurity und strategische Arbeit des BND

    Mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 (1 BvR 2539/16) hat das Bundesverfassungsgericht zentrale Maßstäbe zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) konkretisiert. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht dabei nicht nur die Frage nach der Grundrechtsbindung deutscher Sicherheitsbehörden bei Auslandsmaßnahmen – vielmehr rückt das Gericht die neuartige Qualität von Cybergefahren ins Zentrum der verfassungsrechtlichen Bewertung.

    Gegenstand des Verfahrens war insbesondere die Frage, inwieweit der BND bei der Erhebung und Verarbeitung von Telekommunikationsdaten aus dem Ausland an deutsche Grundrechte gebunden ist – und welche legislativen und organisatorischen Anforderungen sich daraus für die gesetzgeberische Ausgestaltung ergeben. Die Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für das Verhältnis zwischen nationaler Sicherheit und Grundrechtsschutz im Zeitalter globaler digitaler Kommunikation.

    Zum Thema Cyberwar bitte meinen Aufsatz beachten: Ferner, AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2

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  • Bedrohungslage von kommerziellen Satelliten

    Bedrohungslage von kommerziellen Satelliten

    Die Raumfahrtinfrastruktur ist längst nicht mehr nur ein Prestigeprojekt staatlicher Großprogramme – sie ist zum Rückgrat unserer modernen Informations- und Wirtschaftsgesellschaft geworden. In ihrem im März 2025 veröffentlichten Bericht „Space Threat Landscape“ analysiert die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) die Bedrohungslage kommerzieller Satellitensysteme. Dabei wird wiedermal deutlich: Der Orbit ist längst ein sicherheitsrelevanter Raum.

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  • Rechtsfragen zu QR-Codes

    Rechtsfragen zu QR-Codes

    Was früher ein unscheinbares Quadrat war, ist heute ein omnipräsentes Werkzeug im Alltag: Der QR-Code hat sich – beschleunigt durch die Pandemie – vom Nischenprodukt der Logistik zum digitalen Tor zwischen analoger und virtueller Welt entwickelt. Seine einfache technische Handhabbarkeit kontrastiert dabei mit einer wachsenden Komplexität rechtlicher Implikationen. In aller Kürze soll hier darauf eingegangen werden, Schwerpunkt ist dabei die Frage der Haftung bei Quishing.

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