Immer noch ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Frankfurt a.M. („Wettbewerbszentrale“) aktiv im Einsatz gegen zu kurze Gutscheine. Mir liegt eine Abmahnung vor, mit der ein auf 12 Monate begrenzter Gutschein abgemahnt wird, der via Groupon vertrieben wurde. Daher weiterhin: Vorsichtig sein, wenn Gutscheine vertrieben werden!
Zum Thema von mir:
- DSGVO-Verstoß durch Mängel in Supply-Chain - 5. Juli 2022
- Handyverbot für Fahrzeugführer: „Handyspange“ schützt vor Bußgeld nicht - 4. Juli 2022
- Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit der Polizei - 4. Juli 2022