Das Amtsgericht München (142 C 12802/14) hat bezüglich der Nutzung einer Fotografie ohne notwendige Benennung des Urhebers erkannt, dass ein „Verletzerzuschlag“ in Höhe von 100% zu zahlen sind. Auch wenn es sich beim Urheberpersönlichkeitsrecht bezüglich der Angabe des Urhebers um ein vorwiegend ideelles Interesse handelt, so hat es doch wirtschaftliche Bedeutung die nicht zu unterschätzen…WeiterlesenAG München: Bild ohne Urhebernachweis verwendet – 100% Verletzerzuschlag
Schlagwort: Urheberpersönlichkeitsrecht
Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist Teil des Urheberrechts und schützt das geistige Eigentum des Urhebers. Es sichert ihm das Recht, über die Veröffentlichung, Änderung oder Entstellung seines Werkes zu entscheiden und als Urheber genannt zu werden. Das bedeutet, dass der Urheber das Recht hat, sein Werk zu kontrollieren und zu entscheiden, wie es verwendet werden darf. Das Urheberpersönlichkeitsrecht gilt unabhängig davon, ob der Urheber das Urheberrecht an seinem Werk übertragen hat oder nicht.
Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 5593/14) hatte sich damit zu beschäftigen, ob die Angabe des Urhebers bei Verwendung eines Bildes im Rahmen eines mouseover-Effekts ausreichend ist. Im Ergebnis wurde dies verneint, da der mouseover-Effekt gerade nicht die notwendige dauerhafte Darstellung ist, die das Urheberrechtsgesetz fordert. Allerdings sind Abschläge beim Schadensersatz möglich.WeiterlesenUrheberrecht: Benennung des Urhebers mittels mouseover-Effekt nicht ausreichend
Namensnennung von Programmierern
Das Oberlandesgericht Hamm (4 U 14/07) hat in einem Urteil entschieden, dass die Beklagten dazu verpflichtet sind, bestimmte Bezeichnungen in Bezug auf eine Hotelsoftware nicht mehr zu verwenden. Die Klägerin hatte die Beklagten verklagt, da sie ihre Urheberrechte verletzt sah. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin Urheberrechte an der Software besitzt. Das Programm erfüllt…WeiterlesenNamensnennung von Programmierern