Grenzen der parlamentarischen Aufklärung: Am 23. Juli 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, StB 65/24) über einen Streit, der die Balance zwischen parlamentarischer Kontrollmacht und dem Schutz privater Rechte illustriert. Im Mittelpunkt stand die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich gegen ein Herausgabeverlangen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages wehrte.
Der Ausschuss hatte im Rahmen der Aufklärung der deutschen Energiepolitik nach dem Ukraine-Krieg umfassende Unterlagen von der DUH angefordert. Der BGH bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verlangens – doch die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf ein Untersuchungsausschuss gehen? Und wo beginnen die Rechte der Betroffenen?
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