In der Welt der Cybersicherheit, die sich ständig weiterentwickelt und mit neuen Herausforderungen konfrontiert sieht, stellt der Einsatz von Großmodellen natürlicher Sprachen (LLMs) eine innovative Entwicklung dar. Eine Studie von Gabriel de Jesus Coelho da Silva und Carlos Becker Westphall an der Universida de Federal de Santa Catarina untersucht, wie LLMs im Bereich der Cybersicherheit eingesetzt werden können, welche Methoden dabei angewendet werden und wo diese Modelle ihre Stärken und Grenzen haben.
Schlagwort: Penetrationstest
Anwalt für Penetrationstests – rechtssichere Gestaltung von Sicherheitstests und Testvereinbarungen.
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- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Cyber Solidarity Act
Bereits im April 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Cyber Solidarity Act („EU-Cyber-Solidaritätsakt“) zur Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten in der EU angenommen. Er soll die Erkennung von und das Bewusstsein für Cybersicherheitsbedrohungen und -zwischenfälle fördern, die Abwehrbereitschaft kritischer Infrastrukturen stärken und die Solidarität, das konzertierte Krisenmanagement und die Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern. Hierbei geht es auch um einen „European Cyber Shield“.
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Arbeitspapier des BSI: „Maßnahmenkatalog Ransomware“
Bereits Ende Februar 2022 hat das BSI einen „Maßnahmenkatalog Ransomware“ veröffentlicht, der Unternehmen die Prävention von Ransomware-Vorfällen erleichtern soll. Ein Blick in das kurzweilig lesbare Dokument empfiehlt sich – sowohl für IT wie auch für die Geschäftsführung.
(mehr …)Weitere Beiträge zum Thema IT-Sicherheit im Unternehmen:
- Juristische Konsequenzen für Provider und Diensteanbieter bei IT-Sicherheitslücke
- Haftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
- NIS2-Richtlinie und NIS2-Umsetzungsgesetz
- DORA
- Bug-Bounty-Programme – Strafbarkeit des Suchens nach Sicherheitslücken
- Aktualisierungspflicht für Software
- Neues Kaufrecht: Sicherheit als Mangel
- Pentesting: Vertrag über Penetrationstest
- Wie Unternehmen mit Ransomware erpresst werden
- Ransomware: Soll man das Lösegeld zahlen?
- Haftung des Arbeitnehmers bei Installation von Malware
- Fahrlässige Tötung und Schadsoftware im Krankenhaus
- Was tun nach einem Hackerangriff?
- Wie schützt man sich vor einem Hackerangriff?
- Einhaltung interner Sicherheits-/Compliance Vorgaben für Arbeitnehmer verpflichtend

Pentesting: Vertrag über Penetrationstest
Pentesting und IT-Sicherheit – in der IT-Sicherheit kommt man ohne einen professionellen Penetrationstest nicht aus: Ein Penetrationstest ist ein umfassender Sicherheitstest; hierbei geht es um die Prüfung der Sicherheit eines Netzwerks oder Softwaresystems mit den Mitteln und Methoden, die ein Angreifer voraussichtlich anwenden würde, um unautorisiert in das System einzudringen. Man „denkt“ sich also in einen Hacker als potenziellen Angreifer und versucht durch einen simulierten Angriff Schwachstellen des Systems aufzudecken. Man spricht hier auch vom Pentesting.
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Reform der „Convention on Cybercrime“ angestossen (2019-2024)
Die „Convention on Cybercrime“, oder auch „CCC“ ist bis heute der Grundstein des sich weltweit etablierenden Internet-Strafrechts, dem inzwischen 64 Länder weltweit beigetreten sind und die die Vorgaben des CCC durch nationale Gesetze umgesetzt haben. Am 23. November 2001 unterzeichneten sowohl die 26 Länder des Europarats als auch die USA, Kanada, Japan und Südafrika das „Übereinkommen über Computerkriminalität“ („Budapester Konvention gegen Datennetzkriminalität“, „Convention on Cybercrime“, „CCC“), das das Ziel hat, die länderspezifischen Computerstrafrechtsregelungen anzugleichen.
Bis heute prägt die CCC auch das deutsche IT-Strafrecht – und soll längst weiter entwickelt werden. Seit 2019 laufen die diesbezüglichen Bemühungen und fanden nun im August 2024 ihren Abschluss. Ein exemplarischer Blick auf das Thema, um zu zeigen, dass die Thematik IT-Strafrecht im Blick behalten werden muss.
(mehr …)Sachstand: Auch nach der letzten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses für Cyberkriminalität am 9. Februar 2024 konnte noch kein Konsens erzielt werden. Am 09. August 2024 dann wurde sich endgültig und einstimmig auf eine – nochmals überarbeitete Fassung – geeinigt. Die erhebliche Kritik zurücklässt. Dazu finden Sie im Blog einen eigenen Beitrag:

