Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Schlagwort: Penetrationstest

Anwalt für Penetrationstests – rechtssichere Gestaltung von Sicherheitstests und Testvereinbarungen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Wenn der eigene Mitarbeiter eine Sicherheitslücke findet: Rechtliche Risiken für Unternehmen

    Wenn der eigene Mitarbeiter eine Sicherheitslücke findet: Rechtliche Risiken für Unternehmen

    Ein Mitarbeiter Ihrer IT-Abteilung bemerkt bei der Nutzung einer eingekauften Softwarelösung, dass die Anwendung Datenbankzugangsdaten im Klartext übermittelt und der Zugriff auf deutlich mehr Datensätze möglich ist, als der eigene Account eigentlich erlaubt. Er dokumentiert den Fund, greift kurz auf eine der fremden Kundendaten zu, um die Lücke zu belegen – und meldet den Vorfall intern.

    Was harmlos klingt und gutgläubig gemeint war, kann erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Für das Unternehmen selbst, für den Mitarbeiter – und im schlimmsten Fall für beide.

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  • Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Ransomware-Angriffe gehören auch in aktuellen Studien zu den größten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Angriffe führen nicht nur zu operativen Stillständen und finanziellen Verlusten, sondern bergen auch erhebliche juristische Risiken – von strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen. Für Führungskräfte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Dieser Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse aus der juristischen Diskussion zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und Risiken.

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  • Cybersecurity in der Software-Lieferkette

    Cybersecurity in der Software-Lieferkette

    Die jüngsten Angriffe auf die JavaScript-Bibliotheksplattform npm zeigen auf dramatische Weise, wie verwundbar moderne Software-Lieferketten sind. Ein selbstvermehrender Wurm namens Shai-Hulud hat Hunderte von Code-Paketen infiziert, Zugangsdaten gestohlen und diese öffentlich zugänglich gemacht. Für Unternehmen und ihre Führungskräfte wirft dies nicht nur technische, sondern auch erhebliche rechtliche und haftungsrelevante Fragen auf. Was ist passiert, welche Risiken bestehen für Unternehmen, und wie können sich Verantwortliche absichern?

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  • Bedrohungslage von kommerziellen Satelliten

    Bedrohungslage von kommerziellen Satelliten

    Die Raumfahrtinfrastruktur ist längst nicht mehr nur ein Prestigeprojekt staatlicher Großprogramme – sie ist zum Rückgrat unserer modernen Informations- und Wirtschaftsgesellschaft geworden. In ihrem im März 2025 veröffentlichten Bericht „Space Threat Landscape“ analysiert die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) die Bedrohungslage kommerzieller Satellitensysteme. Dabei wird wiedermal deutlich: Der Orbit ist längst ein sicherheitsrelevanter Raum.

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  • Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

    Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

    Der Schutz von Know-how ist für viele Unternehmen essenziell – nicht selten ist es gerade dieses Wissen, das den entscheidenden Wettbewerbsvorsprung ausmacht. Seit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) im April 2019 hat sich die damalige Rechtslage grundlegend geändert. Der Schutz unterliegt nun klaren gesetzlichen Anforderungen – und verlangt aktives Handeln. Für das Management bedeutet das: Wer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht systematisch schützt, verliert im Ernstfall nicht nur die Kontrolle über sensible Informationen, sondern auch die rechtliche Handhabe.

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  • Erkenntnisse aus dem I-Soon Datenleck

    Erkenntnisse aus dem I-Soon Datenleck

    In einer zunehmend vernetzten Welt wird Cyberspionage zu einer immer größeren Bedrohung. Ein kürzlich veröffentlichtes Papier des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) beleuchtet die Strukturen und Vorgehensweisen der APT-Einheiten des chinesischen Unternehmens i-Soon. Dieses Dokument, Teil 1 der 4-teiligen Serie „CYBER INSIGHT“, bietet erste wertvolle Einblicke in die Methoden und Strategien, die hinter der Industrialisierung der Cyberspionage stehen. Inzwischen gibt es vier Teile mit tiefgehendem Einblick.

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  • Sabotage durch Innentäter

    Sabotage durch Innentäter

    Ein in Betrieben gerne ausgeblendetes Szenario muss das Management umtreiben: Ein Mitarbeiter führt böses gegen das eigene Unternehmen im Schilde. Was etwa, wenn ein unzufriedener Mitarbeiter, der sich perfekt im System seines Unternehmens auskennt, gezielt eine digitale „Bombe“ platziert, die beim Verlust seines Arbeitsplatzes zündet?

    Klingt übertrieben? Nun: Genau dieses Szenario spielte sich kürzlich in den USA ab. Ein Softwareentwickler wurde wegen massiver Sabotage seiner ehemaligen Firma verurteilt – mit weitreichenden Folgen für das Unternehmen und wichtige Lehren für das Management. Das Stichwort das hier fallen muss ist der „Innentäter“.

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  • LG Hagen zur Einstandspflicht einer Cyberversicherung

    LG Hagen zur Einstandspflicht einer Cyberversicherung

    Das Landgericht Hagen (Az. 9 O 258/23) hatte über die Klage einer Firma zu entscheiden, die Ersatzansprüche aus einem Cyberversicherungsvertrag geltend machte. Der Kern der Auseinandersetzung lag darin, dass die Versicherung den geltend gemachten Schaden nicht regulieren wollte, da aus ihrer Sicht – mangels insoweit notwendiger IT-Sicherheitsverletzung – eine Cyberversicherung nicht bei Schäden durch betrügerische E-Mails greift.

    Die Klage wurde abgewiesen, was auf die Auslegung der Versicherungsbedingungen und den Sachverhalt im konkreten Fall zurückzuführen war.

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  • Cyber-Versicherung: Arglistige Täuschung und Deckungsschutz

    Cyber-Versicherung: Arglistige Täuschung und Deckungsschutz

    Das Oberlandesgericht Schleswig (16 U 63/24) hat am 14. Oktober 2024 einen Hinweisbeschluss in der Berufung einer Klägerin verkündet, die Leistungen aus einer Cyber-Versicherung beanspruchte.

    Der Versicherer hatte den Vertrag jedoch wegen arglistiger Täuschung angefochten. Die Entscheidung beleuchtet zentrale Fragen des Versicherungsrechts, insbesondere die Anforderungen an die Antragsstellung und die Reichweite der Täuschungshaftung. Dabei wird die vorangegangene Entscheidung des LG Kiel bestätigt!

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  • Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage bezeichnet den Prozess, bei dem vertrauliche Informationen, Technologien oder Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens oder einer Organisation illegal erlangt werden. Dies kann durch Hacking, Bestechung von Mitarbeitern, Unterwanderung oder andere unethische Methoden geschehen.

    Die Wirtschaftsspionage zielt darauf ab, einem Konkurrenten oder einem fremden Staat wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Doch was bedeutet das in der Praxis für Unternehmen? (Hinweis: Der Beitrag wurde im September 2024 nochmals vollständig überarbeitet)

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  • Stillschweigende Übernahme eines Risikos

    Stillschweigende Übernahme eines Risikos

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit des Gläubigers nach § 323 Abs. 6 Fall 1 BGB und § 326 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 BGB bestätigt und weiter präzisiert. Es geht dabei um die Frage, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger das Risiko eines Leistungshindernisses übernimmt, das dann zur Befreiung des Schuldners von seiner Leistungspflicht führt. Die aus dem Schuldrecht entstammende Entscheidung dürfte für IT-Projekte beachtliche Auswirkungen haben.

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  • Vertragsgestaltung bei IT-Sicherheitsleistung

    Vertragsgestaltung bei IT-Sicherheitsleistung

    IT-Sicherheitsdienstleistung: Die IT-Sicherheit ist heute – zu Recht – das alles beherrschende Thema und spielte sogar weiterhin eine immer noch gesteigerte Rolle im Alltag. Ein wenig noch aus dem Fokus geraten ist die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Unternehmen externe Dienstleister zur Absicherung ihrer Systeme engagieren.

    Dieser Beitrag gibt einen verständlichen und abgekürzten Überblick darüber, was bei der Vertragsgestaltung für eine IT-Sicherheitsleistung berücksichtigt werden sollte, um beide Parteien – Anbieter und Kunde – abzusichern.

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  • BSI zum Einfluss von KI auf die Cyberbedrohungslandschaft

    BSI zum Einfluss von KI auf die Cyberbedrohungslandschaft

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine umfassende Untersuchung zu den Auswirkungen künstlicher Intelligenz (KI) auf die Cyberbedrohungslage vorgelegt.

    Der Fokus liegt auf der Bewertung, wie KI, insbesondere große Sprachmodelle (LLMs), die Cyberbedrohungslandschaft beeinflussen, sowohl für Angreifer als auch für Verteidiger. Der Bericht hebt hervor, wie KI-basierte Technologien die Möglichkeiten und Techniken der Cyberkriminalität erweitern, aber auch wie sie zur Stärkung der Cybersicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden können.

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  • Einsatz von Generativer KI bei Penetrationstests

    Einsatz von Generativer KI bei Penetrationstests

    In dem Forschungsartikel „Generative AI for Pentesting: The Good, The Bad, The Ugly“ wird der Einsatz von Generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) und Großen Sprachmodellen (LLMs) im Kontext von Penetrationstests untersucht. Die Studie bietet eine umfassende Analyse der Vorteile, Herausforderungen und Risiken, die mit dem Einsatz von GenAI in der Cybersecurity verbunden sind.

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  • Studie zu Cybersecurity as a Service

    Studie zu Cybersecurity as a Service

    In einer Ära, in der Cyberangriffe zunehmend raffinierter und zahlreicher werden, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategien zu stärken. Dabei stoßen sie oft auf das Problem des Mangels an gut ausgebildeten IT-Sicherheitspersonal. „Cybersecurity as a Service“ (CSaaS), ein Dienst, der von Managed Security Service Providern (MSSPs) angeboten wird, bietet eine mögliche Lösung für dieses Problem. Eine Studie von John Morris, Stefan Tatschner, Michael P. Heinl und anderen bietet einen Überblick über gängige CSaaS-Funktionen und deren Anbieter und gibt insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen Leitlinien zur Auswahl eines geeigneten MSSPs.

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