Schlagwort: kriminelle vereinigung

Der Straftatbestand der kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) zählt zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Strafrecht und wird zunehmend auch in wirtschaftlichen oder politischen Kontexten instrumentalisiert. Entscheidend für die Abgrenzung zu legalen Strukturen ist nicht nur die Organisationsform, sondern vor allem der Nachweis einer auf Dauer angelegten, gemeinschaftlichen Begehung von Straftaten. Dieser Bereich hier erläutert die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung an den Tatbestand, typische Ermittlungsmethoden der Behörden und zeigt auf, wie Betroffene durch frühzeitige rechtliche Weichenstellung – etwa bei der Frage der Mitgliedschaft oder der konkreten Tatbeteiligung – ihre Position stärken können. Besonders relevant wird dies in Fällen mit grenzüberschreitenden Bezügen oder komplexen Organisationsgeflechten.

  • Cyberbunker: Darknet-Rechenzentrum von Ermittlern ausgehoben – zahlreiche Ermittlungen dürften folgen

    Cyberbunker: Darknet-Rechenzentrum von Ermittlern ausgehoben – zahlreiche Ermittlungen dürften folgen

    Am 27.09.2019 haben Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz auf einer Pressemitteilung von einem Ermittlungserfolg berichtet, der noch einige Jahre nachwirken dürfte: Erstmals scheint es deutschen Ermittlungsbehörden gelungen zu sein, ein als „Bulletproof-Hoster“ bezeichnetes Rechenzentrum auszuheben. Vorausgegangen war ein etwa 5jähriges Ermittlungsverfahren.

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  • Strafvollzug: Zeitschriftenverbot für Strafgefangene

    Die Justizvollzugsanstalt kann einem Strafgefangenen den Bezug einer Zeitschrift generell verbieten, wenn die Verbreitung der Zeitschrift mit Strafe oder Geldbuße bedroht und daher auch in Freiheit verboten ist. Im Übr igen kann die Justizvollzugsanstalt einem Gefangenen einzelne Ausgaben einer Zeitschrift oder Teile von Zeitschriften vorenthalten, wenn die Zeitschrift z.B. aufgrund des Inhalts ihrer Artikel die Sicherheit und Ordnung der Anstalt oder das Vollzugsziel erheblich gefährdet. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 10.05.2016 den Bescheid einer Justizvollzugsanstalt und die diesen Bescheid bestätigende Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum aufgehoben.
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  • Kuttenverbot: Verwenden von Kennzeichen verbotener Vereinigungen – Rockerkutte

    Kuttenverbot: Verwenden von Kennzeichen verbotener Vereinigungen – Rockerkutte

    Mit Spannung hatte ich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (3 StR 33/15) zum Thema Verwenden von Kennzeichen verbotener Vereinigungen im Rahmen des so genannten Kuttenverbots gewartet, die inzwischen veröffentlicht wurde.

    Hintergrund des Rechtsstreits zum Kuttenverbot, dass sich zwei Mitglieder einer Mottoradgruppe eines lokalen Chapters selber angezeigt hatten, die Clubjacken getragen haben, die (natürlich) auch in einem anderen allerdings inzwischen verbotenen Chapter getragen wurden. Die Clubjacken waren in vielerlei Hinsicht identisch, insbesondere bei den jeweiligen Symbolen und Schriftzügen, allerdings wird jeweils der Zusatz des Ortsnamens des jeweiligen Chapters mit aufgenommen.

    Es stellte sich daher die Frage, ob eine Strafbarkeit wegen des Tragens der Rockerkutte im Raum stand.
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