Die heimliche Video-Überwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt zwar einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Dieser Eingriff muss jedoch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führen.
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Schlagwort: Heimliche Aufnahme

Verdachtskündigung: Verdeckte Video-Überwachung darf verwendet werden
