Ausgangspunkt: Cicero und der General … im Jahr 2005 veröffentlichte das Politikmagazin Cicero einen Artikel mit dem Titel „Der gefährlichste Mann der Welt“, der sich mit dem jordanischen Terroristen Abu Musab az-Zarqawi befasste. Der Artikel basierte teilweise auf internen Dokumenten des Bundeskriminalamts. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Autor und den Chefredakteur des Magazins wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) ein. Es kam zur Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Privatwohnung des Journalisten.
Was folgte, war ein Lehrstück über das Verhältnis von Strafverfolgung und Pressefreiheit – und eine der bedeutendsten Entscheidungen zur Medienfreiheit in der deutschen Rechtsgeschichte. Update: Absatz zur Situation im Jahr 2025 eingefügt.
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