Das Amtsgericht Aachen (556 Ds-703 Js 236/11-102/11) hatte sich mit zwei Finanzagenten zu beschäftigen: Um Finanzagenten handelt es sich, wenn jemand sein Konto „zur Verfügung“ stellt, um hier Geld aus erfolgreichen Phishing-Attacken eingehen zu lassen. Das Geld wird sodann abgehoben und den – meist unbekannten – Hintermännern an verabredeten Orten persönlich übergeben.
Vorliegend ergibt sich wenig neues: Es wurde eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen bandenmäßigen Computerbetrug erkannt. Interessant ist, dass das Gericht sich alleine dazu geäußert hat und eine Geldwäsche gar nicht erst thematisiert.
Zu Finanzagenten auch bei uns:
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