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Schlagwort: Aussetzung

Aussetzung im strafrechtlichen Sinne liegt vor, wenn jemand eine andere Person in eine hilflose Lage bringt und sie dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt. Der Täter handelt dabei mit direktem Vorsatz, d.h. in der Absicht, die betroffene Person schwer zu verletzen oder gar zu töten.

Typische Beispiele sind das Aussetzen von Säuglingen oder Kleinkindern in der Öffentlichkeit oder das Aussetzen von Menschen an abgelegenen Orten ohne Nahrung, Wasser oder Schutz vor Witterungseinflüssen. Auch das Einsperren von Menschen in einem Raum oder das Anlegen von Fesseln kann unter bestimmten Umständen als Aussetzung angesehen werden.

Das Strafmaß für Aussetzung kann sehr hoch sein und reicht von einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Führt die Tat zum Tod des Opfers, kann sie sogar als Totschlag oder Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden. Übrigens gibt es noch die Aussetzung des Verfahrens im Strafprozess, das ist, wenn man die Verhandlung abbricht und irgendwann später nochmals beginnt.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Eigentumswohnung: Besteuerung des Veräußerungsgewinns

    Nach dem gemeinsamen Erwerb einer Eigentumswohnung soll das bisher selbstgenutzte Einfamilienhaus durch die Eheleute veräußert werden. Die neue Wohnung erhält ein entsprechendes Türschild. Büromöbel für das Arbeitszimmer des Steuerpflichtigen werden an die neue Adresse geliefert. Ebenso werden verschiedene andere Möbelstücke bestellt und geliefert. Der Steuerpflichtige wird einige Male zu Dienstreisen in der neuen Eigentumswohnung abgeholt.
    Zu dieser Zeit erkrankt die Steuerpflichtige. Die Eheleute entschließen sich die neu erworbene Eigentumswohnung wieder zu veräußern.
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  • Werbungskosten: Abzug für berufsbegleitendes erstmaliges Studium

    Nach seiner bisherigen Rechtsprechung sah der Bundesfinanzhof (BFH) Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sowie für eine Umschulungsmaßnahme, mit der ein Berufswechsel verbunden war, stets als Kosten der allgemeinen Lebensführung an und ließ diese daher nur in begrenzter Höhe als Sonderausgaben zum Abzug zu. Diese Rechtsprechung wurde nun durch den BFH in zwei aktuellen Entscheidungen aufgegeben.
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  • Grunderwerbssteuer: Kein „Vorsteuerabzug“ bei mehrfachem Verkauf eines Grundstücks

    Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei aufeinander folgenden Erwerbsvorgängen die für den ersten Erwerb gezahlte Grunderwerbsteuer auf die Grunderwerbsteuer des zweiten Erwerbs angerechnet bzw. nur in Höhe des Differenzbetrages erhoben werden kann.
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  • Bankkredit: Keine „Vorfälligkeitsentschädigung“, wenn Neukredit aufgenommen wird

    Wird ein durch Grundbucheintrag gesicherter Kredit mit festem Zins und einer vorher vereinbarten Laufzeit durch den Darlehensnehmer vorzeitig getilgt, steht dem Kreditinstitut kein Anspruch auf „Vorfälligkeitsentschädigung“ zu, wenn der Darlehensnehmer bei ihm gleichzeitig einen höheren Neukredit zu gleichen oder für das Kreditinstitut besseren Konditionen aufnimmt.
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  • Rauschgifthandel und Fahrverbot

    Allgemein ist bekannt, Wer betrunken fährt riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre gemäß § 69, 69 a StGB. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 29.06.1999 festgestellt, dass auch das Delikt des Rauschgifthandels gemäß § 31 BtmG eine Straftat sein kann, die nahe legt, dass der Kraftfahrer charakterlich ungeeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen. Hier kann je nach den Umständen den Einzelfalles eine umfassende Gesamtabwägung aller täter – und tatbezogenen Merkmale erforderliche sein, um diese charakterliche Ungeeignetheit nachzuweisen. Voraussetzung ist natürliche, dass der Btm-Handel während des Führens eines Kraftfahrzeuges erfolgt.

    Darüber hinaus muss die umfassende Abwägung durch den Richter auf den Zeitpunkt des Erlasses des Urteiles abstellen und nicht auf den Tatzeitpunkt.