Die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils gegen Abfindung und dessen Übertragung auf die verbleibenden Gesellschafter bedarf keiner notariellen Beurkundung.
Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Klage eines GmbH-Gesellschafters zurück. Dessen Gesellschaftsanteil war gegen Zahlung einer Abfindung eingezogen und zu je 1/2 auf die verbleibenden Gesellschafter übertragen worden. Der Gesellschafter hielt den in seiner Abwesenheit gefassten Beschluss für nichtig, zumindest aber für mit der Anfechtungsklage angreifbar.
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