Ein wenig länger hat es gedauert, aber das Video der deutschen Post zur Webkonferenz (Thema: ePost) ist nun endlich online, man kann es sich hier ansehen. Ich habe eben die Mail erhalten, in der der Link mitgeteilt wird und konnte noch nicht selber reinsehen, daher zur Zeit kein weiterer Kommentar. Ich kann nur empfehlen, es durchzusehen und vor allem auf die von mir schon geäußerten Kritikpunkte zu achten (insbesondere die Sache mit dem Zugriff durch Dritte bei Abwesenheit).
Hinweis: Die Post hat sich vorher die Mühe gemacht, und hat alle Teilnehmer gefragt, ob sie mit der namentlichen Nennung einverstanden sind.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.