Immobilien sind nun einmal nicht sicher: Nachdem ich schon berichtet hatte, dass im Einzelfall auch der Verkauf des gesamten Hauses verlangt werden kann, um der unterhaltspflicht nachzukommen, wird im Beck-Blog auf eine Entscheidung aus Bremen hingewiesen (OLG Bremen, 4 WF 133/10), derzufolge eine verwertbare Immobilie einer beantragten Verfahrenskostenhilfe im Weg stehen kann. Dies jedenfalls dann, wenn das Gericht zu der Entscheidung gelangt, dass das betreffende Haus für eine einzelne Person „überdimensioniert“ ist.
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