Anzeigenrecht: KTS Gewerbedatenverwaltungs GmbH mit firmensuche-24.de

Im Jahr 2016 sollte man im Bereich der Online-Branchenverzeichnisse die “KTS Gewerbedatenverwaltungs GmbH” im Blick haben. Sie betreibt unter der Internetadresse “firmensuche-24.de” ein Branchenverzeichnis nach dem inzwischen altbekannten Muster. Interessant ist, dass man bei einer Internetsuche auf ein angebliches Rechtsportal trifft, wo eine scheinbar seriöse Antwort gegeben wird. Dabei wird auf eine OLG-Entscheidung verwiesen, die aber nicht mit Aktenzeichen genannt wird; auch macht es auf mich den Eindruck als wäre der Antwort gebende ein Rechtsanwalt, ein solcher Rechtsanwalt existiert in Deutschland aber nicht.

Es ist aus meiner Sicht das übliche und darum kann ich hier auch nur das übliche Schreiben: Aus meiner Sicht lohnt sich die Gegenwehr. Dabei sollte man die Jahresfrist für eine Anfechtung im Blick haben, also nicht allzulange warten. Wir sind dabei im Anzeigenrecht behilflich.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!