Kategorie: Softwarerecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Aktuelle Hinweise zur Gestaltung „sicherer“ Software

    Aktuelle Hinweise zur Gestaltung „sicherer“ Software

    Leitfaden zur Vermeidung von Sicherheitslücken: Sicherheitsvorfälle sind oft das Resultat komplexer Wechselwirkungen zwischen Technologie, Prozessen und menschlichen Entscheidungen.

    Um dem entgegenzuwirken, ist es entscheidend, dass Softwarehersteller Sicherheit von Beginn an in ihre Entwicklungsprozesse integrieren. In diesem Beitrag werden die Best Practices und die Schritte beleuchtet, die zur sicheren Softwareentwicklung und -bereitstellung beitragen, wobei Grundlage zwei CISA-Dokumente sind.

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  • Rückzug aus der Cloud: Kosten, Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Re-Migration

    Rückzug aus der Cloud: Kosten, Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Re-Migration

    Die Cloud wurde über Jahre als Lösung für viele IT-Probleme vermarktet: flexible Skalierbarkeit, niedrigere Kosten und geringere Betriebskosten im Vergleich zu traditionellen, lokalen Serverstrukturen. Viele Unternehmen springen auf diesen Zug auf – doch mittlerweile zeichnet sich ein gegenteiliger Trend ab. Unternehmen migrieren Teile ihrer Workloads zurück in On-Premises- oder Private-Cloud-Lösungen. Doch warum entscheiden sich Unternehmen für diesen Schritt, und welche rechtlichen Hürden ergeben sich dabei?

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  • Blog-Beitrag: Open Source AI Definition 1.0 – Ein Standard gegen „Open-Washing“

    Blog-Beitrag: Open Source AI Definition 1.0 – Ein Standard gegen „Open-Washing“

    Die kürzlich von der Open Source Initiative (OSI) veröffentlichte „Open Source AI Definition 1.0“ (OSAID) sorgt für klare Regeln im Bereich der „Open Source AI“. Die Definition gibt erstmals eine klare Orientierung, welche Anforderungen ein KI-System erfüllen muss, um als wirklich „offen“ zu gelten – also insbesondere transparent, modifizierbar und zugänglich für die Öffentlichkeit. Ich habe in meinem Blog zum Softwarerecht dazu ein paar Zeilen geschrieben:

    https://www.rechtsanwalt-softwarerecht.de/open-source-ai-definition-1-0/

    Hintergrund: Die OSAID fordert in der nun vorgestellten Definition, dass eine Open Source KI sowohl in ihrer Nutzung, ihrer Funktionsweise und Modifizierbarkeit als auch in der Weitergabe offengelegt wird. Diese Offenheit setzt eine detaillierte Bereitstellung von Dateninformationen, Quellcode und Parametern voraus, sodass Fachleute die Modelle nachvollziehen und verändern können. Diese Definition ist ein wichtiger Schritt, doch bereits jetzt mehren sich auch kritische Stimmen.

    Der Grund? Viele große KI-Anbieter, darunter Meta oder Elon Musks Grok, vermarkten ihre Systeme zwar als „open“, ohne jedoch allen Anforderungen an Transparenz und Zugang zu genügen. Hier spricht man von „Open-Washing“ – dem Marketing mit vermeintlicher Offenheit, während hinter den Kulissen Zugänge beschränkt bleiben. Dies erinnert an bekannte Formen des „KI-Washing“ und könnte langfristig den Wettbewerb verzerren. Ein spannender Aspekt dabei ist, wie die Definition auf urheberrechtliche Fragen wirkt: Urheberrechtlich geschützte Trainingsdaten und fehlende Klarheit über deren Nutzung sorgen schon jetzt für Konflikte, die durch die OSAID nur noch präsenter werden dürften.

    Mein kurzer Beitrag zur „Open Source AI Definition 1.0“ wendet sich an alle, die sich im Bereich KI und Open Source engagieren oder sich über die neue Definition und ihre kritische Bewertung informieren wollen. Das Ganze ist am Ende von juristischer Bedeutung, denn im Kern können Verstöße im KI-Washing letztlich im Grunde auch wettbewerbsrechtlich verfolgt werden.

  • Anträge der EuGH-Generalanwältin zur Zugangsverweigerung auf Android Auto

    Anträge der EuGH-Generalanwältin zur Zugangsverweigerung auf Android Auto

    Am 5. September 2024 veröffentlichte Generalanwältin Laila Medina ihre Schlussanträge in der Rechtssache C-233/23, die den Technologieriesen Google betrifft. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen, die mit der Weigerung von Google, Drittentwicklern Zugang zu seiner Plattform Android Auto zu gewähren, verbunden sind.

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  • Gamescom 2024

    Gamescom 2024

    Ich war natürlich auf der Gamescom 2024, dabei gehe ich tatsächlich für das Event als solches, Merchandise Produkte und das Kennenlernen neuer Spiele dorthin. Dieses Jahr empfand ich es zum ersten Mal als recht langweilig.

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  • Vertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware

    Vertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware

    Das BSI warnte vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutz-Software – doch welche vertraglichen Auswirkungen hat diese Warnung auf laufende Verträge? Eine Antwort liegt nun bei

    Das Landgericht München I hat am 13. Dezember 2023 im Urteil (Az. 29 O 1152/23) zentrale Fragen zur mietvertraglichen Überlassung von Software, zur Definition von Mängeln bei Software, zur Auswirkung von öffentlich-rechtlichen Sanktionen auf die Nutzung von Software und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage behandelt. Das Urteil bietet eine erstmalige umfassende rechtliche Analyse und Argumentation zu diesen komplexen Themen.

    Bitte beachten Sie: In der zum Thema behördliche Warnung noch zu berücksichtigenden alten Rechtslage waren behördliche Warnungen dieser Art im Kern in §7 BSIG (aF) – seit Dezember 2025, mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie, hat der Gesetzgeber dies ausdrücklich in § 13 BSIG normiert, wobei neu „Informationen über Verstöße besonders wichtiger Einrichtungen oder wichtiger Einrichtungen“ hinzugekommen sind. Daran ist zukünftig eine behördliche Warnung in dem Kontext zu messen.

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  • Generalanwalt beim EUGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

    Generalanwalt beim EUGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

    Der Generalanwalt beim EUGH konnte nun endlich seine Stellungnahme abgeben zu der Frage, ob eine Cheat-Software urheberrechtlich zulässig ist (EUGH, C‑159/23). Der Fall ist extrem spannend und wird deutliche Auswirkungen auf die Spielebranche haben.

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  • Softwareerstellungsvertrag: Vertrag über die Erstellung von Software

    Softwareerstellungsvertrag: Vertrag über die Erstellung von Software

    Ein Softwareerstellungsvertrag regelt die Beziehungen und Verpflichtungen zwischen einem Auftraggeber, der Software entwickeln lassen möchte, und einem Softwareentwickler oder einem Softwareentwicklungsunternehmen festlegt.

    Der Kern eines solchen Vertrags besteht darin, die Spezifikationen und Anforderungen der zu entwickelnden Software genau zu definieren, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. In der Praxis wird genau dieser Teil aber gescheut, zum einen weil es nicht praktikabel erscheint, da Anforderungen ohnehin immer einem Wandel unterliegen; zum anderen, weil man vor der Arbeit zurückschrickt, die hier anfällt.

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  • Entwicklung von Software mit KI

    Entwicklung von Software mit KI

    Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Softwareentwicklung bietet sowohl erhebliche Chancen als auch potenzielle Herausforderungen.

    Eine qualitative Studie von Charles Collins und Kémaël Josua Kauppaymuthoo an der Lund University hat die Perspektiven von Softwareentwicklern zur Adoption von KI-Technologien in ihrem Arbeitsfeld untersucht. Diese Studie liefert wichtige Einblicke in die emotionalen und praktischen Auswirkungen, die KI auf die Softwareentwicklung hat.

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  • Software als Medizinprodukt

    Software als Medizinprodukt

    Einstufung von Software als Medizinprodukt: In der Entscheidung des LG Hamburg (416 HKO 64/23) ging es hauptsächlich um die Klassifizierung und Zertifizierung der dort betroffenen Software als Medizinprodukt nach der Medical Device Regulation (MDR). Dabei geht es speziell um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen für Medizinprodukte, die zur Diagnose und Therapie genutzt werden.

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  • Schutz von KI

    Schutz von KI

    Kann künstliche Intelligenz als solche rechtlich geschützt werden? Die Frage ist keineswegs trivial – und von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung: Die rechtliche Problematik und Notwendigkeit des Schutzes von Datensätzen in diesem Zusammenhang liegt auf der Hand.

    In einer digitalisierten Wirtschaft, in der Daten zunehmend als wertvolles Wirtschaftsgut betrachtet werden, ist der rechtliche Schutz z.B. von Datenbeständen, aber auch von Software, die mit diesen Daten arbeitet, von entscheidender Bedeutung. Nur so kann aus hiesiger Sicht die Frage der Schutzfähigkeit von KI durch eine getrennte Betrachtung von Datenbeständen und Software beantwortet werden.

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  • Die Bedeutung der Sicherheit von Open-Source-Software und die Rolle der Regierungen

    Die Bedeutung der Sicherheit von Open-Source-Software und die Rolle der Regierungen

    Open-Source-Software (OSS) ist mittlerweile ein unverzichtbarer Bestandteil der globalen digitalen Infrastruktur. Ihre Bedeutung erstreckt sich über zahlreiche Branchen und ist entscheidend für die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke von Unternehmen und Staaten.

    Allerdings bringt ihre weite Verbreitung auch signifikante Sicherheitsrisiken mit sich, die nicht ignoriert werden dürfen. Im Folgenden gehe ich unter Vorstellung der Analyse „Fostering OSS Security“ die Sicherheitslage von Open-Source-Software beleuchten und diskutieren, welche Maßnahmen aus Sicht dieser Analyse ergriffen werden können, um OSS-Sicherheit zu verbessern.

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  • Markenanmeldung von „NFTNET“ für Software erfolgreich

    Markenanmeldung von „NFTNET“ für Software erfolgreich

    Im Beschluss des Bundespatentgerichts München vom 14.09.2023 (30 W (pat) 15/22) ging es um die Beschwerde einer Anmelderin gegen die Zurückweisung ihrer Markenanmeldung für „NFTNET“ durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

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  • Urheberrechtlicher Schutz von Videospielen

    Urheberrechtlicher Schutz von Videospielen

    Wann sind Videospiele bzw. Computerspiele urheberrechtlich geschützt: Im Mittelpunkt eines urheberrechtlichen Streits vor dem Landgericht Köln (14 O 441/23; 11. Januar 2024) stand ein Rechtsstreit zwischen zwei Videospiel-Entwicklern. Die Klägerin, ein Entwickler eines populären „Idle Game“-Rennspiels, behauptet, ihr Spielkonzept sei von der Beklagten kopiert worden.

    Das Spiel der Klägerin zeichnet sich durch ein spezielles Konzept aus: Vor Rennen werden Spielfiguren trainiert und ausgestattet, die Rennen selbst laufen ohne Spielerintervention ab. Besondere Elemente des Spiels sind unterschiedliche Terrains, Trainingsmöglichkeiten, und eine spezifische Benutzeroberfläche.

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