Schlagwort: Verleumdung

Eine strafrechtlich relevante Verleumdung im Sinne des § 187 StGB ist die bewusste Verbreitung oder Behauptung einer unwahren Tatsache über eine Person, die den Ruf dieser Person in der Öffentlichkeit beeinträchtigt oder sie verächtlich macht. Dabei muss der Täter wissen, dass die Behauptung unwahr ist oder er muss dies zumindest für möglich halten und trotzdem handeln. Verleumdung ist ein Straftatbestand gegen die persönliche Ehre und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Die Verleumdung ist verwandt mit der Beleidigung, zur Beleidigung finden Sie hier Beiträge

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Wikileaks: Kein Geheimnisverrat nach §94 StGB

    War das Leaken der Wikileaks-Dokumente strafbar? Ist das „Spiegeln“ der Wikileaks-Dokumente eine Straftat nach deutschem Recht?

    In meinem ersten Artikel zum Thema Wikileaks habe ich kurz am Rande erwähnt, dass ich durch die Veröffentlichung von (mehr oder minder) geheimen Bortschafts-Depeschen den Tatbestand des §94 StGB („Landesverrat / Geheimnisverrat“) nicht betroffen sehe. In den letzten Tagen hat sich nun gezeigt, dass diese Frage hin und wieder aber sehr wohl zu Diskussionen führte – Stadler hat u.a. ein paar Zeilen mehr zu der Frage geschrieben. Daher lege ich hier kurz mit einigen Informationen zum Thema nach.
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  • Aktuelle Urteile zur Impressumspflicht

    Im Folgenden einige ausgewählte aktuellere Urteile zum Thema Impressumspflicht auf der eigenen Homepage. Insgesamt sollte sich inzwischen – nach fast 10 Jahren – herumgesprochen haben, dass man im Regelfall ein Impressum haben muss, es zumindest bereit halten sollte (als Einstieg empfiehlt sich die Lektüre der §§5,6 TMG sowie der §§54, 55 RfStV).

    Hinweis: Dieser Artikel ist inzwischen „in die Jahre“ gekommen. Nutzen Sie unsere Übersicht zum Thema „Was gehört in ein Impressum?„.

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