BGH zur schweren Vergewaltigung mittels Methamphetamin: In seinem Beschluss vom 8. April 2025 (5 StR 731/24) bestätigt der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB. Das Urteil des Landgerichts Leipzig wurde vollumfänglich aufrechterhalten. Zentraler Prüfstein war die rechtliche Einordnung des Umstands, dass der Täter eine Dosis Methamphetamin mit sich führte, um die Nebenklägerin durch dessen Wirkung zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Der BGH greift damit ein relevantes Thema aus der Praxis auf: die strafrechtliche Bewertung von Betäubungsmitteln als Gewaltmittel im Sinne des Sexualstrafrechts.
(mehr …)Schlagwort: Sexueller Übergriff
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Persönlichkeitsrechtsverletzung und Meinungsfreiheit des Opfers
Das Urteil des BGH vom 17.10.2023 (VI ZR 192/22) behandelt eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen und auf Zahlung vorgerichtlicher Abmahnkosten, die im Kontext einer Debatte über sexuell übergriffiges Verhalten in der Poetry-Slam-Szene stehen
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