Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Romanfigur

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Urheberrechtliche Grenzen bei Lehrerhandreichungen

    Urheberrechtliche Grenzen bei Lehrerhandreichungen

    Wann sind Zusammenfassungen und Zitate zulässig: Die Erstellung von Lehrerhandreichungen und anderen Formen der Sekundärliteratur zu urheberrechtlich geschützten Werken wirft komplexe rechtliche Fragen auf. Besonders umstritten ist, inwieweit Zusammenfassungen von Romaninhalten, Charakterbeschreibungen oder wörtliche Zitate ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers verwendet werden dürfen.

    Das Oberlandesgericht Nürnberg (3 U 1451/24) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Zusammenfassungen und Charakteranalysen, die mit einer massiven Reduzierung des Originalwerks einhergehen und eigene Worte verwenden, als freie Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 UrhG anzusehen sind. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass die wörtliche Übernahme von Textpassagen ohne ausreichende Auseinandersetzung mit dem Originalwerk eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

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  • Karikatur, Parodie, Pastiche: § 51a UrhG im Überblick

    Karikatur, Parodie, Pastiche: § 51a UrhG im Überblick

    Urheberrechtliche Zulässigkeit von Karikatur, Parodie und Pastiche: Mit der Einführung des § 51a UrhG im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber eine grundlegende Neuausrichtung im deutschen Urheberrecht vorgenommen. Was vormals über den § 24 a.F. als freie Benutzung geregelt und richterrechtlich zurechtgebogen wurde, ist nun in ein unionsrechtlich harmonisiertes Korsett gegossen: Die explizite Zulässigkeit von Karikatur, Parodie und Pastiche. Diese neue Schrankenregelung führt nicht nur zu einer größeren Rechtssicherheit für Kulturschaffende, sondern wirft zugleich neue Fragen im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit, Urheberschutz und digitalen Nutzungspraxen auf.

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  • Reale Person als Vorlage für fiktive Person im Roman: Kunst oder Persönlichkeitsverletzung?

    Reale Person als Vorlage für fiktive Person im Roman: Kunst oder Persönlichkeitsverletzung?

    Hanseatisches OLG Hamburg zum Verhältnis von Fiktion, Realität und rechtlicher Grenze im Roman: Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 7 W 23/25) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen medienrechtlich wie grundrechtlich bedeutsamen Maßstab zur Frage entwickelt, wann ein Roman, dessen Figuren erkennbare reale Vorbilder haben, das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

    Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand das Spannungsverhältnis zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre real existierender Personen. Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an eine rechtlich relevante Identifizierbarkeit, die Bedeutung der Fiktionalisierung und die Rolle der Gesamtanmutung eines literarischen Werks.

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  • Schutzfähigkeit einer literarischen Figur: Miss Moneypenny

    Schutzfähigkeit einer literarischen Figur: Miss Moneypenny

    In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 83/23) umfassend mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Bedingungen die Figur „Miss Moneypenny“ aus der James-Bond-Reihe als literarische Figur schutzfähig ist.

    Die Klägerin, Rechteinhaberin der James-Bond-Filmserie, beantragte einen Sonderrechtsschutz für die Figur. Zentral war hierbei, ob die literarische Figur „Miss Moneypenny“ aufgrund ihrer Bekanntheit und Individualität eigenständig schutzfähig ist oder ob sie zu sehr mit dem Hauptcharakter und dem Gesamtwerk „James Bond“ verknüpft bleibt.

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  • Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen Romanfigur

    Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen Romanfigur

    Wann ist eine reale Person in einer Romanfigur erkennbar?

    Urteil BGH vom 21.6.2005, VI ZR 122/04

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  • Der urheberrechtliche Schutz literarischer Figuren

    Der urheberrechtliche Schutz literarischer Figuren

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in den Fällen “Pippi-Langstrumpf-Kostüm I” (I ZR 52/12) und “Pippi-Langstrumpf-Kostüm II” (I ZR 149/14) stellen zentrale Weichenstellungen zur Frage dar, ob literarische Figuren eigenständigen urheberrechtlichen Schutz genießen können. Der Fokus liegt dabei auf den Bedingungen, unter denen ein einzelner Charakter eines Sprachwerks unabhängig geschützt werden kann.

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  • BVerfGE 30, 173 – Mephisto

    Mit der „Mephisto-Entscheidung“ beschäftigte sich das BVerfG ausführlich mit dem Begriff der Kunst und entwickelte Schranken für die (dem Wortlaut nach schrankenlos) gewährleistete Kunstfreiheit. Wichtig ist der, von Anfängern gerne gemachte, Fehler die Kunstfreiheit nur auf den Künstler anzuwenden: Unten in den Gründen unter (3) räumt das BVerfG damit auf – auch Verleger können sihc darauf berufen.

    Die Leitsätze:

    1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht.
    2. Die Kunstfreiheitsgarantie betrifft nicht nur die künstlerische Betätigung, sondern auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks.
    3. Auf das Recht der Kunstfreiheit kann sich auch ein Buchverleger berufen.
    4. Für die Kunstfreiheit gelten weder die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG noch die des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG.
    5. Ein Konflikt zwischen der Kunstfreiheitsgarantie und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsbereich ist nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung zu lösen; hierbei ist insbesondere die in GG Art. 1 Abs. 1 garantierte Würde des Menschen zu beachten.

    Links zum Urteil:

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