Es kann passieren, dass die Staatsanwaltschaft bei bereits laufender Hauptverhandlung einen Haftantrag stellt. In diesem Fall sind zwei Dinge besonders zu beachten:
- Der Haftantrag innerhalb der Hauptverhandlung kann mündlich gestellt werden, außerhalb der Hauptverhandlung aber muss er schriftlich gestellt werden.
- Der Haftantrag muss die vorgeworfene Tat konkret bezeichnen und die verwirklichten Delikte einschließlich ihrer Begehungsweise benennen.
Hinweis: Nicht zu verwechseln ist der vorliegende Fall mit einem Hauptverhandlungshaftbefehl wegen Ausbleiben des Angeklagten oder nach Urteilsverkündung, weil das Gericht wegen der hohen Freiheitsstrafe eine Fluchtgefahr sieht.
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