Bei der Gestaltung von Werbeanzeigen mit denen PKW beworben werden, ist immer daran zu denken, dass die Informationspflichten nach der PKW-EnVKV erfüllt werden müssen. Dabei muss der Hinweis auf die Verbrauchs- und Emissionswerte des Fahrzeugs „auch bei flüchtigem Lesen […] gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft“ zu erkennen sein…WeiterlesenWerberecht: Zur guten Lesbarkeit der Informationen der PKW-EnVKV
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: PKW-EnVKV
Die PKW-EnVKV (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) regelt die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihres Kraftstoffverbrauchs und ihrer CO2-Emissionen. Ziel der Verordnung ist es, den Verbrauchern Informationen über den Energieverbrauch und die Umweltverträglichkeit von Pkw zur Verfügung zu stellen und damit einen Anreiz zum Kauf umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu schaffen.
Die PKW-EnVKV hat eine hohe rechtliche Relevanz, da die Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeuge verbindlich ist. Das bedeutet, dass Hersteller und Händler von Kraftfahrzeugen verpflichtet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen durch bestimmte Angaben in der Werbung und in den Verkaufsunterlagen sowie durch spezielle Hinweisschilder am Fahrzeug selbst zu informieren.
Verstöße gegen die Pkw-EnVKV können empfindliche Strafen nach sich ziehen, darunter Bußgelder und Verkaufsverbote für die betroffenen Fahrzeuge. Es ist daher wichtig, dass Hersteller und Händler die geltenden Vorschriften einhalten und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen bereitstellen und die Etiketten ordnungsgemäß anbringen.
Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Pkw-EnVKV kann ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt beraten und helfen, mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Der Volständigkeit halber: Die Informationspflichten nach der „Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ (auch Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung oder Pkw-EnVKV) gehören auf Grund ihrer verbraucherschützenden Zielsetzung mit gängiger Rechtsprechung zu den marktbezogenen Regelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. Dazu: OLG Hamm, 4 U 159/07; OLG Köln, 6 U 217/06; OLG Oldenburg,…WeiterlesenVerstoß gegen Kennzeichnungspflichten der PKW-EnVKV ist Wettbewerbsverstoss und kann abgemahnt werden
Beim Oberlandesgericht Köln (6 U 80/07) ging es um Preiswerbung mit Rabatten. Der Prospekt zeigte auf grauem Untergrund über vier abgebildeten Fahrzeugen einen roten Kreis mit dem rot gedruckten Text „bis zu € 8.000,- einführungsrabatt…*“ und dem weiß gedruckten Zusatztext „ab € 15.800,- zzgl. MwSt.**…“; die Sternchenhinweise werden wie folgt aufgelöst: „*Gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung.…WeiterlesenPreiswerbung: „bis zu“ mit Rabattangabe bei Anzeige für Gewerbetreibende nicht irreführend
Das Oberlandesgericht Köln (6 U 217/06) hat festgestellt, dass auch PKW mit sogenannter Tageszulassung als „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV zu beurteilen sind und entsprechende Angaben gemacht werden müssen: Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit…WeiterlesenPKW-EnVKV: Auch Fahrzeuge mit Tageszulassung sind „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV
Mit der PKW-EnVKV hat ein Händler in einer Zeitungsanzeige Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch (inner- und außerorts) und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer PKW zu geben (§§ 5 Abs. 1, 2 Nr. 9 Pkw-EnVKV). Wenn man nun nur einen PKW bewirbt, ist das einfach – aber wie geht man damit um, wenn…WeiterlesenWerberecht und PKW-EnVKV: Wann bewirbt eine Anzeige ein konkretes Fahrzeugmodell?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 U 58/12) hat sich zur Qualifizierung der Webseite eines Autohauses als „virtuellen Verkaufsraum“ im Sinne der PKW-EnVKV geäußert. Es ging hier um die typische Argumente, die Autohäuser vorbringen, wenn einzelne Fahrzeuge schlicht präsentiert werden ohne dass man sie direkt kaufen kann: Dem Kunden werden lediglich nach Eingabe einiger Suchkriterien einige Fahrzeugmodelle…WeiterlesenPKW-EnVKV: Fahrzeugansicht ohne direkte Kaufmöglichkeit ist virtueller Verkaufsraum