Mit Urteil vom 25. September 2024 (Aktenzeichen 16 K 16096/23) hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg eine grundsätzliche Frage des Steuerverfahrensrechts entschieden. Dürfen Betroffene Einsicht in anonyme Anzeigen nehmen, die gegen sie erstattet wurden? Das Gericht verneint dies und bestätigt damit die strenge Auslegung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO. Mit dieser Entscheidung wird die Abwägung zwischen…WeiterlesenAnonyme Anzeigen und das Steuergeheimnis
Schlagwort: Kassennachschau
Die Kassen-Nachschau ist ein scharfes Schwert der Finanzverwaltung, das sich zunehmend als Mittel zur Aufdeckung von Steuervergehen etabliert. Dabei geht es nicht nur um die Überprüfung, ob die Kassenbuchführung ordnungsgemäß erfolgt, sondern auch um das Aufspüren möglicher Manipulationen in den digitalen Aufzeichnungen. Doch wie funktioniert diese Kassen-Nachschau, und welche steuerstrafrechtlichen Konsequenzen kann sie für Unternehmer…WeiterlesenKassen-Nachschau: Einfallstor für Steuerstrafverfahren?
Bereits seit dem 1. Januar 2023 ist die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland verpflichtend. Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, Manipulationen an digitalen Kassendaten zu verhindern und die Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit von Umsätzen gegenüber der Finanzverwaltung zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmer, und welche steuerrechtlichen Konsequenzen…WeiterlesenKassensysteme: Steuerrechtlicher Blick auf TSE
Seit 2018 besteht die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau gemäß Abgabenordnung (§ 146b AO). Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Kontext der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Die Kassen-Nachschau erfolgt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen durch einen Amtsträger der Finanzbehörde – und zwar ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung. Das Finanzgericht Hamburg…WeiterlesenKassen-Nachschau: Keine hohen Hürden für den Übergang zu einer Außenprüfung
Eigentlich müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) seit dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Da eine flächendeckende Implementierung der TSE nicht bis Ende 2019 umsetzbar war, führte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 ein, die nicht verlängert werden soll. Daraufhin haben 15 Bundesländer nun eigene Härtefallregelungen geschaffen, um…WeiterlesenTSE: Umstellung elektronischer Kassen 2020
Nach § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungs systeme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Erst kürzlich wurden die Anforderungen in einem Anwendungserlass der Finanzverwaltung näher präzisiert. Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) hat nun berichtet, dass das Bundes finanzministerium eine Nichtaufgriffsregelung bis zum…WeiterlesenKassensysteme: Zertifizierte technische sicherheitseinrichtung wohl erst ab 10/2020 Pflicht






