Schlagwort: Haftung des Arbeitnehmers bei IT-Sicherheitsverstoss

In diesem Bereich sind Beiträge rund um das Thema Haftung bei IT-Sicherheitsverstoß im Betrieb gesammelt – von der Kernfrage der Haftung über die Aufdeckung durch Überwachung von Arbeitnehmern bis hin zur IT-Forensik.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz – Grenzen und Konsequenzen

    Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz – Grenzen und Konsequenzen

    Die digitale Überwachung von Arbeitnehmern ist ein juristisches Spannungsfeld zwischen berechtigten Kontrollinteressen des Arbeitgebers und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus (Az.: 3 Ca 359/14) verdeutlicht die engen Grenzen der Überwachung durch technische Kontrollmechanismen und stellt klar, dass eine anlasslose Datenerhebung und -verwertung arbeitsrechtlich unzulässig sein kann.

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  • Mitarbeiterüberwachung durch Computerkontrollprogramme

    Mitarbeiterüberwachung durch Computerkontrollprogramme

    Die digitale Überwachung von Arbeitnehmern ist ein hochsensibles Thema, das regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führt. Besonders strittig sind Fälle, in denen Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats Software einsetzen, um das Verhalten ihrer Mitarbeiter zu überwachen.

    Ein aktueller Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg (Az.: 1 BV 36/12) befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitgeber ein Computerkontrollprogramm zur Überprüfung von Arbeitszeiten ohne Zustimmung des Betriebsrats installieren und nutzen darf. Die Entscheidung wirft bedeutsame rechtliche Fragen auf, die sowohl das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats als auch den Datenschutz betreffen.

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  • Haftung von Arbeitnehmern

    Haftung von Arbeitnehmern

    Die Haftung von Arbeitnehmern für Schäden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, ist ein rechtlich komplexes und zugleich praxisrelevantes Thema. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. April 2009 (8 AZR 418/09) behandelt genau diese Problematik: Eine Reinigungskraft betätigte irrtümlich einen Notfallknopf an einem teuren MRT-Gerät und verursachte so einen erheblichen finanziellen Schaden. Das BAG entschied jedoch, dass die Arbeitnehmerin nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist.

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  • Datenverlust durch Fremdeinwirkung – Zur Schadensbemessung bei zerstörten digitalen Daten

    Datenverlust durch Fremdeinwirkung – Zur Schadensbemessung bei zerstörten digitalen Daten

    In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt ist der Verlust von Unternehmensdaten nicht nur ein technisches, sondern auch ein juristisches Problem. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Urteil VI ZR 173/07 vom 9. Dezember 2008 über die Frage zu entscheiden, wie der Schaden zu bemessen ist, wenn auf einem betrieblich genutzten Computer gespeicherte Daten durch Fremdeinwirkung vernichtet werden. Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen zu Schadensersatz, Wiederherstellungskosten und der wirtschaftlichen Bewertung digitaler Güter auf​.

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  • Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz

    Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz

    Die Überwachung von Arbeitnehmern durch technische Mittel ist ein rechtlich sensibler Bereich, der regelmäßig die Gerichte beschäftigt. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, betriebliche Interessen – insbesondere Sicherheit und Produktivität – mit den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter in Einklang zu bringen.

    Das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 3 Ca 1455/07) hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 29. Oktober 2007 zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz und den Grenzen der Kontrolle durch den Arbeitgeber Stellung bezogen. Die Entscheidung wirft essenzielle Fragen zum Beweisverwertungsverbot, zum Datenschutzrecht und zur arbeitsrechtlichen Verhältnismäßigkeit auf.

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  • Verdachtskündigung: Verdeckte Video-Überwachung darf verwendet werden

    Verdachtskündigung: Verdeckte Video-Überwachung darf verwendet werden

    Die heimliche Video-Überwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt zwar einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Dieser Eingriff muss jedoch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führen.
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