Schlagwort: Schätzung

Die richterliche Schätzung im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Verfahren, das angewendet wird, wenn der Wert einer Sache nicht eindeutig bestimmt werden kann. Geht es in einem Rechtsstreit um einen Wert, der nicht eindeutig bestimmt werden kann, kann das Gericht eine Schätzung vornehmen.

In diesem Verfahren beauftragt das Gericht einen Sachverständigen oder Gutachter mit der Schätzung des Wertes oder des Schadens, wenn es nicht selbst nach § 287 ZPO schätzen kann. Der Sachverständige nimmt die Sache in Augenschein und bewertet sie aufgrund seines Fachwissens und seiner Erfahrung. Das Gericht kann auch Zeugen oder andere Beweismittel heranziehen, um den Wert der Sache zu bestimmen.

Die gerichtliche Schätzung ist ein wichtiges Instrument, um bei Streitigkeiten über den Wert einer Sache zu einer gerechten Entscheidung zu gelangen.

  • Vorgestellt: Grundkurs Arbeitsrecht

    Der Beck-Verlag hat mir den „Grundkurs Arbeitsrecht“ von Abbo Junker zur Rezension zugestellt – und ich war nicht wirklich begeistert. Denn, wie wohl viele, ist das Arbeitsrecht nicht wirklich mein Fall. Das was ich bisher dazu lesen durfte war eher müßig, so dass ich irgendwann mit einem 20-Seiten-Skript die meines Erachtens notwendigen Basics stupide gepaukt habe und das wars. Totzdem gab ich dem Werk von Junker eine Chance und in der Tat: Das hat sich gelohnt.

    Hinweis: Das hier besprochene Buch wurde mir als Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt.

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  • Mieterhöhungsverlangen und örtliche Vergleichsmiete

    Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist nicht deshalb unwirksam, weil sich die Ausgangsmiete innerhalb der Bandbreite der vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten örtlichen Vergleichsmiete befindet.

    Die Streitfrage in dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) war, ob ein wirksames Mieterhöhungsverlangen zusätzlich voraussetzt, dass die bisher gezahlte Miete unterhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das hätte – wie es das Berufungsgericht angenommen hat – zur Folge, dass in einem solchen Fall eine Mieterhöhung nicht erfolgreich verlangt werden kann.

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  • Was ist bei der Schadensermittlung durch den Tatrichter zu beachten?

    Der Grundsatz, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Schadensermittlung vorzunehmen, nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf (BGH, Urt. v. 17.2.1998 – VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633), gilt auch im Bereich der Vertragshaftung.

    BGH, Urteil vom 26.7.2005, Az: X ZR 134/01

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  • Untreue durch Kreditvergabe

    Die tatrichterliche Würdigung, eine Kreditvergabe sei pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB, setzt – wie der Bundesgerichtshof (1 StR 280/99) klargestellt hat – eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, des Verwendungszwecks des Kredits und der Risikoeinschätzung der Entscheidungsträger voraus.

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