Es liegt hier eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die EnVKV zur Prüfung vor. Die deutsche Umwelthilfe hat dabei ausweislich des Schreibens einen „Testbesuch“ in einem Möbelhaus vorgenommen, hierbei wurden auch Beweis-Fotografien angefertigt. Gegenstand sind die Auszeichnungspflichten im Rahmen der ENVKV, hier bei ausgestellten Elektrogeräten in Musterküchen. Dies demonstriert, dass…WeiterlesenAbmahnung der Deutsche Umwelthilfe wegen Verstoß gegen EnVKV
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: EnVKV
Rechtsanwalt für EnVKV: Die „Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen“ ist Teil der EU-Energiekennzeichnungsverordnung, deren Ziel es ist, den Energieverbrauch und die Energieeffizienz von Produkten zu kennzeichnen und zu klassifizieren.
Diese Verordnung, auch bekannt als „Energiekennzeichnungsverordnung“ oder kurz „EnKV“, gilt für eine Vielzahl von Produkten, insbesondere für elektrische Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Fernseher und mehr. Sie wurde entwickelt, um Verbraucher zu informieren und ihnen zu helfen, energieeffiziente Produkte zu wählen, was letztendlich dazu beiträgt, Energie zu sparen und die Umwelt zu entlasten.
Hersteller von Produkten, die unter diese Verordnung fallen, müssen ihre Produkte mit einem Energieetikett versehen und in den Produktinformationen Angaben zum Energieverbrauch und zu anderen wichtigen Ressourcen machen. Das Energieetikett enthält eine Energieeffizienzklasse von A (höchste Effizienz) bis G (niedrigste Effizienz) sowie je nach Produktkategorie spezifische Informationen wie den jährlichen Energieverbrauch, den Geräuschpegel oder den Wasserverbrauch.