Schlagwort: Meta Business Tools

  • Business Tools rechtswidrig im Einsatz: 5000 EUR Schadensersatz

    Business Tools rechtswidrig im Einsatz: 5000 EUR Schadensersatz

    LG Leipzig zur Reichweite von Nutzungsverträgen bei Datenverarbeitung auf Drittseiten: Wie weit reicht die datenschutzrechtliche Kontrolle eines Nutzers über seine personenbezogenen Daten im digitalen Alltag – auch abseits der besuchten Plattform selbst?

    Mit dieser grundsätzlichen Frage befasste sich das Landgericht Leipzig in seinem Urteil vom 04.07.2025 (Az. 05 O 2351/23). Im Mittelpunkt stand die datenrechtliche Praxis eines großen Plattformbetreibers, der mittels sogenannter Business Tools personenbezogene Daten auch beim Besuch Dritter Webseiten und Apps verarbeitete. Die Entscheidung setzt Maßstäbe zur Verantwortlichkeit nach der DSGVO und zieht enge Grenzen für die Verwertung solcher Daten außerhalb der eigenen Dienste.

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  • LG Lübeck zur Datenerhebung durch die Meta Business Tools

    LG Lübeck zur Datenerhebung durch die Meta Business Tools

    Mit dem Landgericht Lübeck (Az. 15 O 269/23) hat ein weiteres Gericht eine grundsätzliche Entscheidung zur Datenerhebung durch die „Meta Business Tools“ getroffen. Die zentrale Frage war, ob Meta personenbezogene Daten von Internetnutzern erheben, speichern und weiterverarbeiten darf, wenn diese außerhalb der Meta-Plattformen auf Drittseiten und Apps unterwegs sind.

    Das Gericht stellte klar, dass diese Praxis ohne eine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen einen gravierenden Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Insbesondere betonte das LG Lübeck, dass Meta selbst als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO einzustufen ist und somit direkt für die Datenverarbeitung haftet.

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  • LG Stuttgart zur Speicherung von Off-Site-Daten durch Meta Business Tools

    LG Stuttgart zur Speicherung von Off-Site-Daten durch Meta Business Tools

    Eine weitere Entscheidung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Meta Business Tools hat das Landgericht Stuttgart (Az. 27 O 190/23) getroffen: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Speicherung sogenannter Off-Site-Daten durch die Meta Business Tools ohne gesonderte Einwilligung des Nutzers zulässig ist.

    Das Gericht stellte fest, dass Meta auch dann eine Einwilligung einholen muss, wenn ein Nutzer bereits auf einer Drittwebsite oder in einer Dritt-App der Datenübermittlung an Meta zugestimmt hat. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung zur weiteren Speicherung liegt eine rechtswidrige Datenverarbeitung vor, die sowohl einen Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO als auch einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründet. Diese Entscheidungspraxis dürfte weitreichende Konsequenzen für die Werbepraxis von Meta sowie für Betreiber von Websites und Apps, die die Meta Business Tools nutzen.

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  • Urteil zum Datenschutz bei Nutzung der „Meta Business Tools“

    Urteil zum Datenschutz bei Nutzung der „Meta Business Tools“

    In einem Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az.: 12 O 170/23) vom 24. Oktober 2024 geht es um die Frage, ob die Nutzung der sogenannten „Meta Business Tools“ durch Unternehmen in Deutschland mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Die Klage einer Privatperson richtete sich gegen den Meta-Konzern und griff die Nutzung von Tools wie dem „Meta Pixel“, der „Conversions API“ und dem „Facebook SDK“ an. Dabei wurde insbesondere die Datenweiterleitung und Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union moniert.

    Dieses Urteil zeigt die Herausforderungen, die mit der Nutzung solcher Tools verbunden sind – und gibt Einblicke in die rechtliche Bewertung ihrer datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Besonders relevant sind hierbei die Aspekte der Einwilligung, der Verantwortlichkeit und der Datenübermittlung in Drittländer.

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