Schlagwort: KI in Prüfungen

  • Täuschungsvorwurf: ChatGPT in der Schule

    Täuschungsvorwurf: ChatGPT in der Schule

    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 (Aktenzeichen 2 E 8786/25) klargestellt, dass die unzulässige Verwendung von LLM („KI“) als Täuschungshandlung gewertet werden kann – selbst wenn explizite Verbote fehlen. Dabei ging es um einen Schüler, der ein Lesetagebuch mithilfe von KI erstellte und dafür die Note „ungenügend“ erhielt.

    Hinweis: Es ist eine von mehreren Entscheidungen zum Thema und weitere werden folgen. Ich gehe hart mit unserem Bildungssystem aber auch unserer Justiz ins Gericht, die wie andere Ewiggestrige versuchen, durch schlichtes Verleugnen die Zeit anzuhalten. Aber weder Verleugnen noch Verbote helfen, wir müssen lernen, mit dieser Neuen Welt zu lernen – und Schulen, die noch zu unfähig sind, klare KI-Regeln vorzugeben und KI-Lernmethoden zu vermitteln, stehen da an erster Front.

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  • LG Frankfurt aM zum Nachweis einer Täuschung in Programmierer-Prüfung

    LG Frankfurt aM zum Nachweis einer Täuschung in Programmierer-Prüfung

    Verdächtiger Programmcode: Die Digitalisierung im Unialltag, speziell bei Prüfungen, ist natürlich eine echte Herausforderungen – gerade wenn es darum geht, faire Prüfungsbedinungen zu schaffen und Täuschungsversuche zu unterbinden. Ein besonders brisanter Fall landete im Jahr 2022 vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-01 S 89/22): Ein Student der Fachrichtung Business Administration hatte eine Online-Klausur im Fach „Introduction to Programming” geschrieben, die von der Hochschule als Täuschungsversuch gewertet und mit null Punkten bewertet wurde.

    Der Grund? Der Student hatte in einer Aufgabe exakt das Ergebnis geliefert, das nur dann korrekt gewesen wäre, wenn er verbotene Hilfsmittel genutzt hätte – konkret eine Python-Programmierumgebung. Zur Überprüfung der Eigenständigkeit der Leistungen hatte die Hochschule unsichtbare Zeichen in den Klausurtext eingebaut. Diese führten bei einem Kopieren in ein externes Programm zu einem anderen Ergebnis als die sichtbare Aufgabenstellung. Der Student bestritt, getäuscht zu haben, und klagte auf Neubewertung. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage ab und bestätigte damit die Entscheidung der Hochschule. Die Begründung des Gerichts wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit reicht der Beurteilungsspielraum von Hochschulen bei Verdacht auf Prüfungsbetrug? Und welche Beweisanforderungen gelten, wenn sich ein Student gegen den Vorwurf der Täuschung wehrt?

    Der Fall illustriert nicht nur die technischen Möglichkeiten der Betrugserkennung in Online-Prüfungen, sondern auch die rechtlichen Maßstäbe, die Zivilgerichte anlegen, wenn es um die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen an privaten Hochschulen geht. Während öffentliche Hochschulen in solchen Fällen oft vor den Verwaltungsgerichten landen, müssen Studierende privater Hochschulen den Zivilrechtsweg beschreiten – mit eigenen Regeln und Hürden. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung, die sich in den letzten Jahren zu einem klaren System verdichtet hat.

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  • Herausforderungen durch KI-Täuschung

    Herausforderungen durch KI-Täuschung

    Es lässt sich nicht ignorieren, dass künstliche Intelligenz (KI) in immer stärkerem Maße in unseren Alltag integriert wird. Besonders spannend finde ich das Potenzial für KI-basierte Täuschungen und die damit verbundenen Gefahren. Diese Täuschungen können von harmlosen Fehlinformationen bis hin zu gezielten Betrugsversuchen reichen. Wenn man etwa an Schul- oder Uniprüfungen denkt, wird schnell klar, dass die allgemeine Thematik der Täuschungen durch KI immer Folgen hat. Zunächst geht es um die Täuschung selbst, dann um die Konsequenzen und schließlich darum, wie man damit umgeht. Doch schnell geht es auch darum, wie man eine Ebene vorher mit der Problematik umgeht: Was sind Medien wert, deren Inhalt sich nicht verifizieren lässt? Und was sind Prüfungen wert, wenn ich das Ergebnis nicht nur beeinflusse, sondern durch das Befragen von KI erzeuge?

    Eine aktuelle Studie beleuchtet dieses Thema ausführlich und bietet Einblicke in Beispiele, Risiken und mögliche Lösungen für das Problem der KI-Täuschung.

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  • Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zur Täuschung durch KI-Essays

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zur Täuschung durch KI-Essays

    Ein bedeutendes Urteil – das Fragen aufwirft: Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Beschluss vom 28. November 2023 (Aktenzeichen M 3 E 23.4371) einen wegweisenden Fall in Bezug auf die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Hochschulbewerbungsunterlagen entschieden.

    Beachten Sie dazu auch meine Beiträge auf Linked-In: Die KI-Paranoide Gesellschaft sowie „Was machen die KI-textlichen Fertigkeiten mit uns und unserer Gesellschaft„.

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