Wenn jemand in eine Fotografie eingewilligt hat, stellt sich manchmal hinterher die Frage, ob er die Einwilligung (jederzeit) widerrufen kann. Dazu ist festzustellen, dass ein solch „willkürliches“ Widerrufsrecht grundsätzlich nicht zugestanden wird (Dreier/Schulze, §22 KUG, Rn.35). Vielmehr wird im allgemeinen verlangt, dass es einen hinreichenden und anzuerkennenden Grund für einen Widerruf geben muss.
(mehr …)Schlagwort: DSGVO
Rechtsanwalt für DSGVO: Die DSGVO ist neben dem BDSG eine der Hauptnormen im Datenschutzrecht. Wir sind im Datenschutzrecht für Unternehmen (in Teilbereichen) tätig und konzentrieren uns besonders auf eine Verteidigung im Datenschutzstrafrecht, etwa bei Bußgeldern. Zudem gibt es datenschutzrechtliche Beratung im digitalen Umfeld, etwa bei der Entwicklung von Software und Webseiten.
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