Schlagwort: Auffahrunfall

Ein Auffahrunfall ist ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug von hinten auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren ist. Im rechtlichen Sinne kann ein Auffahrunfall als Verstoß gegen die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und damit als fahrlässige Körperverletzung oder Sachbeschädigung geahndet werden, wenn Personen oder Sachen zu Schaden gekommen sind. Auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche können im Rahmen eines Auffahrunfalls geltend gemacht werden, je nachdem wer für den Unfall verantwortlich war. Dabei muss im Einzelfall geprüft werden, wer die Sorgfaltspflicht verletzt hat und wer daher für den entstandenen Schaden haftet.

Wir sind nur bei strafrechtlichen Vorwürfen im Rahmen von Verkehrsunfällen tätig, nicht im Verkehrszivilrechr.

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