Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Der Bundesgerichtshof (4 StR 378/14) hat sich zum gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern geäußert.
Derartige Verfahren sind nicht selten von überraschend komplizierten Sachverhaltsverquickungen gekennzeichnet, weil regelmässig mehrere Straftaten ineinander übergehen. Dies namentlich im Bereich falscher Ausweispapiere und dem Einschleusen von Ausländern. Dabei kommt die Problematik hinzu, dass gerade im Fall gewerbsmäßigem Einschleusens die gesetzliche Mindeststrafe bei 6 Monaten liegt, während viele Fahrer die Taten ja gerade begehen, um einen Lebensunterhalt zu verdienen.
Wer beim Thema „Einschleusen“ nur organisierte Banden aus dem Fernsehen vor Augen hat, verkennt die Realität. Schlepper-Banden schleusen häufig nur bis Spanien oder Frankreich, wo die Menschen dann auf sich gestellt sind. Es gibt zahlreiche andere Betroffene, die sich mit viel Mühe ein Auto besorgt haben, um mit diesem dann als eine Art „Taxi-Service“ zu fungieren. Dazu stellt man sich häufig an grosse Plätze, bevorzugt Bahnhöfe, etwa in Barcelona, Paris oder Brüssel. Für Summen zwischen 15 und 30 Euro werden dann Fahrten angeboten, etwa nach Amsterdam oder Köln. Beim Grenzübertritt werden die Wagen dann angehalten, bei einer Ausweiskontrolle fällt der Vorfall auf.

Jens Ferner
StrafverteidigerDazu auch bei uns: Illegale Einreise und passloser Aufenthalt
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