Zum Missbrauch einer Vertretungsmacht bei einer Zahlungsvorgang

Wie ist zu verfahren, wenn ein Geschäftsführer Zahlungsvorgänge vornimmt, zu denen er formell berechtigt, im Einzelfall aber nicht ermächtigt ist? Es gilt: Ein Zahlungsvorgang ist nach § 675j Abs. 1 BGB autorisiert und gegenüber dem Zahler wirksam, wenn dieser dem Zahlungsvorgang zugestimmt hat (BGH, XI ZR 294/19). Zahler ist der verfügungsberechtigte Kontoinhaber oder im Falle … Zum Missbrauch einer Vertretungsmacht bei einer Zahlungsvorgang weiterlesen