Zulässigkeit des Einsatzes einer Vertrauensperson
Der verdeckte Einsatz von Personen, die den Beschuldigten vernehmen, um ihn zu belastenden Aussagen zu veranlassen, ist jedenfalls dann zulässig, wenn es sich bei der verfolgten Tat um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt und der Einsatz anderer Ermittlungsmethoden, für deren Auswahl untereinander wiederum der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt, wesentlich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert … Zulässigkeit des Einsatzes einer Vertrauensperson weiterlesen
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