ZPO: Weitergabe anonymisierter Entscheidungsabschriften
Der BGH (IV AR (VZ) 2/16) konnte zur Weitergabe anonymisierter Entscheidungsabschriften klarstellen: Die Weitergabe anonymisierter Entscheidungsabschriften an Dritte ist daher kein Fall der Akteneinsicht, sondern Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte, Entscheidungen zu veröffentlichen (vgl. BPatG GRUR 1992, 54; Lames, Rechtsfortbildung als Prozesszweck, 1993, S. 45). Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungs- pflicht, dem Demokratiegebot … ZPO: Weitergabe anonymisierter Entscheidungsabschriften weiterlesen
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