Zeiterfassungssystem – Zeiterfassung durch biometrische Daten
Arbeitszeiterfassung und Arbeitnehmerdatenschutz: Die Arbeitszeiterfassung ist seit der Entscheidung des EUGH unter Druck geraten und das Bedürfnis nach moderner, alltagstauglicher Arbeitszeiterfassung gestiegen. durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdruck ist nicht erforderlich im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG – und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig, … Zeiterfassungssystem – Zeiterfassung durch biometrische Daten weiterlesen
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