Werbung mit Garantien ist heikel – Die OLG-Rechtsprechung hatte früher noch die Auffassung vertreten, dass ein wegen der Werbung mit Garantien geltend gemachter Unterlassungsanspruch seine Grundlage jedenfalls in §§ 8 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. der als Marktverhaltensregelung anzusehenden Vorschrift des § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. … Werbung mit Garantien (2023) weiterlesen
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