OLG FFM: Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung irreführend

Umwelt Umweltstrafrecht Klimaneutral Greenwashing Werbung

Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher haben. Über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen beanspruchten Klimaneutralität ist deshalb aufzuklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat gestern der Antragsgegnerin untersagt, ihre Produkte mit dem Logo „Klimaneutral“ zu bewerben, da diese Aufklärung fehlt.  Beide Parteien stellen ökologische Wasch-, Putz- … OLG FFM: Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung irreführend weiterlesen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht)

Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten

Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden