OLG FFM: Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung irreführend
Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher haben. Über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen beanspruchten Klimaneutralität ist deshalb aufzuklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat gestern der Antragsgegnerin untersagt, ihre Produkte mit dem Logo „Klimaneutral“ zu bewerben, da diese Aufklärung fehlt. Beide Parteien stellen ökologische Wasch-, Putz- … OLG FFM: Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung irreführend weiterlesen
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