Werberecht: Werbung für Produkte mit „CE-geprüft“ ist irreführend!
Inzwischen mehren sich die gerichtlichen Entscheidungen zum Thema: Die Werbung damit, dass ein Produkt „CE-geprüft“ sei, ist eine irreführende Werbung und kann abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt a.M. (6 U 24/11) bringt es insofern gut auf den Punkt, wenn man dort feststellt, eine solche Werbung ist irreführend (§ 5 UWG), weil die Angabe „CE-geprüft“ – … Werberecht: Werbung für Produkte mit „CE-geprüft“ ist irreführend! weiterlesen
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