Vorbehaltene Sicherungsverwahrung

Damit eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung in der revisionsrechtlichen Prüfung Bestand hat, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass sich die Strafkammer des ihr durch § 66a Abs. 2 StGB eröffneten Ermessens bewusst gewesen ist. Grundsätzlich gilt: Gegen die Anordnung eines Vorbehalts der Sicherungsverwahrung (§ 66a Abs. 2 StGB) neben einer Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe bestehen keine grundsätzlichen Bedenken … Vorbehaltene Sicherungsverwahrung weiterlesen