Verspätete Jahresabschlüsse: Überprüfung der Höhe eines festgesetzten Ordnungsgeldes

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln setzte sich im Beschluss vom 4. September 2024 (Az. 28 Wx 4/24) mit der Überprüfung der Höhe von festgesetzten Ordnungsgeldern auseinander. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob die durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) verhängten Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 250.000 Euro im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des … Verspätete Jahresabschlüsse: Überprüfung der Höhe eines festgesetzten Ordnungsgeldes weiterlesen