Verordnung: Anforderungen an Dienste zur Einwilligungsverwaltung

Eine aktuelle Verordnung der Bundesregierung behandelt die Anforderungen an Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und ändert die Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation. Die Zielsetzung der Verordnung ist es, ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Verfahren zur Verwaltung von Einwilligungen von Endnutzern für digitale Dienste zu schaffen, insbesondere im Kontext der Speicherung und dem Abrufen von Informationen durch … Verordnung: Anforderungen an Dienste zur Einwilligungsverwaltung weiterlesen