Vermögensschaden bei Betrug (§263 Abs. 1 StGB)
Wann liegt ein Vermögensschaden bei Betrug und sonstigen Vermögensdelikten vor: Ein Vermögensschaden im Sinne des Betruges (§263 Abs. 1 StGB) tritt mit der Rechtsprechung ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts seines Vermögens führt. Dies nennt der BGH das “Prinzip der Gesamtsaldierung”. … Vermögensschaden bei Betrug (§263 Abs. 1 StGB) weiterlesen
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