Verbot von Reverse Engineering muss klar formuliert und vereinbart sein

Im Fall des Landgerichts Köln, 33 O 39/20, ging es um die Erlangung von Geschäftsgeheimnissen durch Reverse Engineering im biologischen Bereich (es ging um die Erlangung von Antikörpern). Die Entscheidung verdeutlicht die – immer wieder unterschätzte – Bedeutung nicht nur gut formulierter Verträge, sondern auch des konkreten Vertragsschlusses. Gerade in dieser Entscheidung wird deutlich, dass … Verbot von Reverse Engineering muss klar formuliert und vereinbart sein weiterlesen