Verbot verkleideter Telekommunikationsanlagen und der „Smarte Futterautomat“
Eine immer noch weitgehend unbekannte Norm ist § 8 TDDSG wonach es verboten ist, Gegenstände herzustellen oder zu besitzen, die durch ihre äußere Verkleidung verschleiern, dass sie dazu dienen, andere auszuspionieren. Der Klassiker eines solch betroffenen Verhaltens sind Mikrofon oder Kamera verbaut in einem Kuli. In einem Verfahren, das einen Futterautomat mit integrierter Kamera und … Verbot verkleideter Telekommunikationsanlagen und der „Smarte Futterautomat“ weiterlesen
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