Urheberrechtlicher Schutz von Software

Urheberrechtlicher Schutz von Software: Entsprechend § 69a Abs. 3 UrhG wird eine Software („Computerprogramme´“) urheberrechtlich geschützt, wenn sie insoweit ein individuelles Werk darstellt, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers ist. Doch wann genau besteht ein Urheberrechtlicher Schutz von Software? Inhalte Anzeigen 1 Allgemeines zum urheberrechtlichen Schutz von Software 2 Ausgestaltung des … Urheberrechtlicher Schutz von Software weiterlesen