Urheberrecht: Benennung des Urhebers mittels mouseover-Effekt nicht ausreichend
Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 5593/14) hatte sich damit zu beschäftigen, ob die Angabe des Urhebers bei Verwendung eines Bildes im Rahmen eines mouseover-Effekts ausreichend ist. Im Ergebnis wurde dies verneint, da der mouseover-Effekt gerade nicht die notwendige dauerhafte Darstellung ist, die das Urheberrechtsgesetz fordert. Allerdings sind Abschläge beim Schadensersatz möglich. Angabe des Urhebers mittels … Urheberrecht: Benennung des Urhebers mittels mouseover-Effekt nicht ausreichend weiterlesen
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