Untreue: Vermögensschaden durch Leistung auf nicht fällige Forderung
Im Rahmen der Untreue stellt sich die Frage, ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist: Dabei ist daran zu erinnern, dass § 266 Abs. 1 StGB alleine das Vermögen des Geschäftsherrn oder Treugebers als Ganzes schützt – und eben nicht seine Dispositionsbefugnis. Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach … Untreue: Vermögensschaden durch Leistung auf nicht fällige Forderung weiterlesen
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