In einem wirklich beachtlichen Urteil vom 11. Oktober 2024 (Az. 704 NBs 41/24) hat das Landgericht Hamburg die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch vom Vorwurf der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB verworfen. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der im Rahmen der Strafverteidigung eine ungeschwärzte psychologische Stellungnahme an einen externen … Strafverteidigung kontra Datenschutz? LG Hamburg zur Weitergabe sensibler Daten an externen Gutachter weiterlesen
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